01.06.2015, 07:41
Ich schlage noch folgendes vor:
§ 6 Über die Rechte der Duma
Der Verteidigungsminister erstattet der Duma alle vier Monate Bericht über den Zustand der Streitkräfte und den Grundzügen ihrer Organisation.
Die Duma entscheidet über die Kriegserklärung gegenüber auswärtigen Staaten und den Friedensschluss. Ebenso entscheidet sie über die Verhängung des Kriegsrecht über das Territorium der Föderation oder seiner Teile.
Die Duma hat ein Widerspruchsrecht in allen Fragen der militärischen Verwaltung oder Einsätze. Der Präsident muss die Duma über geplante oder neue Aktivitäten und Einsätze der Armee im In- und Ausland umgehend informieren.
Ausgenommen sind Einsätze die unter die militärische Geheimhaltung fallen. Diese sind den Fraktionsvorsitzenden nichtöffentlich mitzuteilen
Der Verteidigungsminister erstattet der Duma alle vier Monate Bericht über den Zustand der Streitkräfte und den Grundzügen ihrer Organisation.
Die Duma entscheidet über die Kriegserklärung gegenüber auswärtigen Staaten und den Friedensschluss. Ebenso entscheidet sie über die Verhängung des Kriegsrecht über das Territorium der Föderation oder seiner Teile.
Die Duma hat ein Widerspruchsrecht in allen Fragen der militärischen Verwaltung oder Einsätze. Der Präsident muss die Duma über geplante oder neue Aktivitäten und Einsätze der Armee im In- und Ausland umgehend informieren.
Ausgenommen sind Einsätze die unter die militärische Geheimhaltung fallen. Diese sind den Fraktionsvorsitzenden nichtöffentlich mitzuteilen