28.05.2015, 10:20
Aber das Stichwort "Vorrang der Verfassung" ist Ihnen schon ein Begriff? Wenn die Verfassung vorsieht, dass die Duma ein Widerspruchsrecht hat, dann kann nicht einfachgesetzlich etwas anderes normiert werden. Bzw. diese gesetzliche Vorschrift würde dann von der Verfassung gebrochen werden.
Ansonsten schauen Sie in unsere Gesetze, welche die Kriegserklärung an die Zustimmung der Duma binden und die Führung eines Angriffskriegs generell untersagen. Ihre Bedenken entbehren daher jedweder vernünftigen Grundlage, wie ich bereits anmerkte.
Ihren Vorschlag bzgl. der Inneren Truppen nehme ich noch gerne mit auf. Gibt es sonst noch Anmerkungen.
Ansonsten schauen Sie in unsere Gesetze, welche die Kriegserklärung an die Zustimmung der Duma binden und die Führung eines Angriffskriegs generell untersagen. Ihre Bedenken entbehren daher jedweder vernünftigen Grundlage, wie ich bereits anmerkte.
Ihren Vorschlag bzgl. der Inneren Truppen nehme ich noch gerne mit auf. Gibt es sonst noch Anmerkungen.