25.05.2015, 10:17
Gut. Dann bitte noch 3. und 4. einfügen. Bzgl. des Widerspruchsrechts bin ich da immer noch recht unglücklich. Es mag gefährlich sein, dass der Präsident über Nacht 100.000 Soldaten verlegen kann. Hier bedarf es der schnellen Informierung der FV.
3a. stimme ich zu.
Der Etat muss nicht zwingend Auskunft über die Mannschaftsstärke geben. Sie können mit wenig Geld viele Soldaten oder mit viel Geld wenig Soldaten haben.
Daher sollte durchaus das Gesetz eine Höchstgrenze Festlegen.
3a. stimme ich zu.
Der Etat muss nicht zwingend Auskunft über die Mannschaftsstärke geben. Sie können mit wenig Geld viele Soldaten oder mit viel Geld wenig Soldaten haben.
Daher sollte durchaus das Gesetz eine Höchstgrenze Festlegen.