24.05.2015, 17:39
Ansonsten sieht das Gesetz vor, dass der Generalstab das Nähere zur Musterung und den inneren Angelegenheiten regelt.
§ 3a Kontraktniki
Jeder androische Staatsbürger kann sich auf vertraglicher Basis für den Wehrdienst verpflichten. Eine Verpflichtung muss mindestens vier Jahre dauern. Eine Verlängerung oder eine Verpflichtung auf Lebenszeit ist, abhängig vom Personalbedarf der Streitkräfte, möglich. Eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes ist nur innerhalb von sechs Monaten nach dessen Beginn möglich.
Jeder androische Staatsbürger kann sich auf vertraglicher Basis für den Wehrdienst verpflichten. Eine Verpflichtung muss mindestens vier Jahre dauern. Eine Verlängerung oder eine Verpflichtung auf Lebenszeit ist, abhängig vom Personalbedarf der Streitkräfte, möglich. Eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes ist nur innerhalb von sechs Monaten nach dessen Beginn möglich.