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[01-07-11012015] Änderung Militärgesetzbuch
#23
Zunächst einmal wäre eine Veränderung der Mannschaftsstärke nur möglich, wenn die Duma hierfür die notwendigen Finanzmittel bereitstellen würde. Ich sehe hier also keine Veranlassung dies in diesem Gesetz festzuschreiben. Eher wäre eine Berücksichtigung im Haushaltsgesetz notwendig.
Ihr zweiter Punkt ist, wie schon gesagt nicht mit der Verfassung, da diese in Artikel 21 Abs. 3 eindeutig bestimmt, dass nur der Präsident über den Einsatz der Streitkräfte bestimmt und die Föderationsversammlung lediglich ein Widerspruchsrecht zukommt. Eine nähere Ausgestaltung dieses Rechts und die daran anknüpfenden Rechtsfolgen wäre allerdings nötig.
Die Punkte 3 und 4 werde ich gerne berücksichtigen. Den § 6 werde ich dann entsprechend umformulieren.
  


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[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 17.01.2015, 13:38
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 18.01.2015, 17:05
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 23.05.2015, 13:43
[Kein Betreff] - von Iossif Lettwitsch Jansikow - 23.05.2015, 19:58
[Kein Betreff] - von Dmitrij Anatoljewitsch Kamow - 24.05.2015, 17:27
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 25.05.2015, 13:13
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 03.06.2015, 13:39
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 04.06.2015, 13:45
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 04.06.2015, 14:45
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 04.06.2015, 17:12
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 05.06.2015, 16:35
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 05.06.2015, 20:25
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 06.06.2015, 23:08
[Kein Betreff] - von Schicksal - 20.06.2015, 18:39
[Kein Betreff] - von Iossif Lettwitsch Jansikow - 21.06.2015, 13:45
[Kein Betreff] - von Iossif Lettwitsch Jansikow - 24.07.2015, 16:28

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