21.05.2015, 14:06
Andrej Louwowitsch Kronskij,'index.php?page=Thread&postID=1047973#post1047973' schrieb:Laut dem Wehrgesetz ist im Falle eines Krieges bzw. eines Angriffs auf unsere Truppen die Duma nicht nötig, da der Angriff als Kriegsgrund ausreicht und entsprechend durch den Präsidenten festgestellt wird.Infolge dieser Behauptung werfen einige Bürger erst einmal einen Blick in das Militärgesetzbuch, auf das der Vorsitzende der DPA sich wohl bezogen hat. Erstaunt stellen sie fest, dass dort nicht ein einziger Satz Gefechtshandlungen androischer Soldaten im Auslandseinsatz behandelt. Auch §9 Abs. 7 nicht.