21.05.2015, 13:27
Aber das ist doch das Problem: Der Wahlleiter kann eine Kandidatur zurückweisen, dagegen ist Rechtsmittel zulässig, das Rechtsmittel ist aber zur Behebung der Rechtsverletzung gegebenenfalls nicht ausreichend, weil die Wahl nicht wiederholt wird. Entweder muss die Wahl im Falle einer Klage auf Anordnung des Gerichts ausgesetzt oder eben wiederholt werden, wenn das Gericht das entscheidet.
Die Verfassung bestimmt, dass Volksabstimmungen durch ein Sondergesetz geregelt werden.
Die Verfassung bestimmt, dass Volksabstimmungen durch ein Sondergesetz geregelt werden.