21.05.2015, 07:57
Also dann kann sich jeer Spassvogel für eine Wahl aufstellen lassen? Wirklich nicht. Zumal ein Eilverfahren durchaus die Lage klären kann. Die Wahl wird natürlich nicht wiederholt.
Inwiefern wollen sie die Wahlliste, also Kandidatenliste, denn abändern?
Und was soll bei der Volksabstimmung geändert werden? Für mich ist alles korrekt. Auch geht immer noch nicht hervor, was nun ein Sondergesetz sein soll.
Inwiefern wollen sie die Wahlliste, also Kandidatenliste, denn abändern?
Und was soll bei der Volksabstimmung geändert werden? Für mich ist alles korrekt. Auch geht immer noch nicht hervor, was nun ein Sondergesetz sein soll.