18.05.2015, 12:00
Es ist dann Aufgabe des Gerichts, betreffende Personen zur Wahl zuzulassen. Da wir für nichtparteigebundene und Listenkandidaten keine Stimmsammlung haben, was bislang abgelehnt wurde, sollte es eine Möglichkeit geben, klare Verfassungsfeinde auszuschließen. Vor Gericht kann man dann dagegen klagen. Aber ein Gericht kann nur verurteilte Täter ausschließen.
Das der Wahlleiter Personen ausschließen kann, steht so nun schon über ein Jahr drin und es hat sie nicht gestört. Vllt. haben sie es nicht erlebt, aber glauben sie mir, vor noch gut 4-5 Jahren gab es Subjekte, die wollten sie nicht zur Wahl haben. Gerade gewisse Spaßvögel und Morrowisten.
Das der Wahlleiter Personen ausschließen kann, steht so nun schon über ein Jahr drin und es hat sie nicht gestört. Vllt. haben sie es nicht erlebt, aber glauben sie mir, vor noch gut 4-5 Jahren gab es Subjekte, die wollten sie nicht zur Wahl haben. Gerade gewisse Spaßvögel und Morrowisten.