17.05.2015, 18:11
Gospodin President,
1. Ist die Führung einer Wahlliste wirklich die beste Lösung im Bezug auf die Wahlberechtigung?*
2. Wenn die Wahlkommission eine oberste Behörde ist, kann sie keinem Ministerium unterstehen, schließlich ist das Ministerium seinerseits eine oberste Behörde.
3. Der Entzug des passiven Wahlrechts sollte allein den Gerichten zustehen.
4. Statt bis zur Abberufung sollte der Vorsitzende der Wahlkommission - der übrigens welche anderen Mitglieder noch angehören? - bis zur Berufung eines Nachfolgers amtieren. Wenn ein Vorsitzender ausgeschieden ist, kann er nicht als Vertreter amtieren.
5. Bei einer Wahl mit nur zwei Kandidaten zum Präsidentenamt sollte die relative Mehrheit genügen, sonst ist die Stichwahl der gleiche Wahlgang wie die Hauptwahl.
[simoff]
* Oder kann man besser SimOff das lösen, analog zur Staatsbürgerschaft?
Den Verweis mit der PN würde ich rausnehmen, es gibt so viele andere Verfahren, die ggf. sinnvoll sein könnten.
1. Ist die Führung einer Wahlliste wirklich die beste Lösung im Bezug auf die Wahlberechtigung?*
2. Wenn die Wahlkommission eine oberste Behörde ist, kann sie keinem Ministerium unterstehen, schließlich ist das Ministerium seinerseits eine oberste Behörde.
3. Der Entzug des passiven Wahlrechts sollte allein den Gerichten zustehen.
4. Statt bis zur Abberufung sollte der Vorsitzende der Wahlkommission - der übrigens welche anderen Mitglieder noch angehören? - bis zur Berufung eines Nachfolgers amtieren. Wenn ein Vorsitzender ausgeschieden ist, kann er nicht als Vertreter amtieren.
5. Bei einer Wahl mit nur zwei Kandidaten zum Präsidentenamt sollte die relative Mehrheit genügen, sonst ist die Stichwahl der gleiche Wahlgang wie die Hauptwahl.
[simoff]
* Oder kann man besser SimOff das lösen, analog zur Staatsbürgerschaft?
Den Verweis mit der PN würde ich rausnehmen, es gibt so viele andere Verfahren, die ggf. sinnvoll sein könnten.