16.05.2015, 17:05
Zunächst einmal gehört es sich nicht einfach mit bunten Stiften in einem bestehenden Gesetz herumzupfuschen. Gesetzesänderungen haben durch ein Änderungsgesetz zu erfolgen.
Des Weiteren sollte der Generalstab selbst über seine innere Organisation und Zusammensetzung sowie über die Tauglichkeitsgrade entscheiden.
Des Weiteren sollte der Generalstab selbst über seine innere Organisation und Zusammensetzung sowie über die Tauglichkeitsgrade entscheiden.