13.05.2015, 20:34
Der § 2 sollte folgendermaßen umformuliert werden:
"Der Haushaltsplan ist so aufzustellen, dass er die Einnahmen und Ausgaben des Staates, sowie die finanzielle Situation übersichtlich und verständlich darstellt. Die Aufstellung hat nach Ministerien getrennt zu erfolgen."
"Der Haushaltsplan ist so aufzustellen, dass er die Einnahmen und Ausgaben des Staates, sowie die finanzielle Situation übersichtlich und verständlich darstellt. Die Aufstellung hat nach Ministerien getrennt zu erfolgen."