06.06.2015, 14:26
Ich fürchte, dass ich den Argumenten der Novaja Androija nicht folgen kann. Die Informationspflicht bezüglich der Auslandseinsätze ist nötig damit die Duma überhaupt die Möglichkeit hat ihr verfassungsmäßiges Widerspruchsrecht wahrnehmen zu können. Darüberhinaus ist es schon Praxis, dass der Generalstab die Öffentlichkeit über größere Manöver und Übungen informiert. Diese Vorschrift kodifiziert also lediglich schon bisher gelebte Praxis. Jedoch würde ich vorschlagen, dass bei geheimhaltungsbedürftigen Aktivitäten die Duma in nichtöffentlicher Sitzung informiert wird. Ich sehe keinen Grund in dieser Frage die Fraktionsvorsitzenden beim Informationszugang zu privilegieren.