20.04.2015, 12:31
Weisung der Gouverneurin von Ozeroselo Nr 5.
Gemäß dem Gesetz über die Verwaltung §3. werden hiermit folgende Weisungen erlassen:
Hiermit wird festgelegt, dass dem Gouverneur als beratendes Gremium das
Mawetten Eduskunta (Mawettisches Parlament)
zur Seite steht.
Alle Bürgerinnen und Bürger des Gebietes/Gouvernements Mawetta haben dort Rede- und Stimmrecht.
Ozeroselo den 20.04.2015