09.04.2015, 19:41
Wasche Deputati,
mit der Revision der Verfassung hat Andro einen großen Schritt getan - einen großen Schritt, der leider nicht ganz ohne kleinere Mängel vollzogen werden konnte. Auch haben sich durch die Überlegungen zur künftigen Regierungs- und Subjektstruktur für die Regierung einige Unklarheiten herausgestellt, die zu beheben der Zielpunkt dieses Vorschlages ist.
Im Einzelnen:
1. Es gab Vorschläge und Überlegungen von einigen Seiten, auch durch eine Änderung des Staatswappens oder der Flagge den Übergang von der Republik zur Föderation auszudrücken. Deshalb schlägt die Regierung eine Flexibilisierung der Staatssymbolbestimmung vor, womit es Aufgabe der Gesetzgebung würde.
2. Die Ersetzung des Begriffs "Bundesgesetz" durch "Föderales Gesetz" dient allein der Klarstellung, die erteilte Ermächtigung zur Korrektur von Fehlern ist selbsterklärend.
3. Die Bestimmung zur territorialen Gliederung in der Verfassung waren bisher so gefasst, dass die Föderation nur aus Subjekten bestehen - unter bestimmten Bedingungen könnten sich jedoch auch andere Organisationsformen anbieten. Das soll dem Gesetzgeber, handelnd durch durch Föderales Sondergesetz, ermöglicht werden.
4. Zur Unterscheidung der verschiedenen Subjekttypen kann es sich anbieten, das Recht auf eine eigene Verfassung ebenfalls durch Föderales Sondergesetz zu regeln.
5. Die Föderation erhält durch diese Bestimmung das Recht, das Verfahren der Anerkennung von Rechtsakten zu regeln. Das ist zur Vereinfachung sinnvoll.
6. Ist eine Vereinfachung der Rechtslage.
7. Ist ebenfalls eine Vereinfachung der Rechtslage. So soll die Abgeordnetenzahl der Duma soll durch Gesetz bestimmt werden können.
8. Hier gilt das gleiche wie zu Punkt 7. Außerdem wird Absatz 6 verschoben.
9. Der bisherige Absatz 6 des Artikels 20 findet hier seinen neuen Platz, eine Einordnung, die deutlich logischer ist.
10. Es gilt das gleiche wie zu Punkt 7. Außerdem soll der Präsident seinen Eid vor der Föderationsversammlung und nicht nur vor der Duma leisten.
11. Eine schlichte Umformulierung, die so klarer ist als der bisherige Wortlaut.
12. Die Organisation der Regierung soll weitgehend dem Präsidenten überlassen werden, die Bestimmung wird daher etwas anders gestaltet.
13. Die Militärgerichtsbarkeit unterliegt einer besonderen Situation. Dieser wird hier Rechnung getragen.
14. Da die Bestimmungen zur Mandatsperiode der Kammern der Föderationsversammlung und des Präsidenten noch nicht durch Gesetz geregelt sind, findet eine solche Regelung in der Verfassung Platz.
Gleiches gilt für die Subjekte, die bisher in der Luft hängen.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Spasiba.
mit der Revision der Verfassung hat Andro einen großen Schritt getan - einen großen Schritt, der leider nicht ganz ohne kleinere Mängel vollzogen werden konnte. Auch haben sich durch die Überlegungen zur künftigen Regierungs- und Subjektstruktur für die Regierung einige Unklarheiten herausgestellt, die zu beheben der Zielpunkt dieses Vorschlages ist.
Im Einzelnen:
1. Es gab Vorschläge und Überlegungen von einigen Seiten, auch durch eine Änderung des Staatswappens oder der Flagge den Übergang von der Republik zur Föderation auszudrücken. Deshalb schlägt die Regierung eine Flexibilisierung der Staatssymbolbestimmung vor, womit es Aufgabe der Gesetzgebung würde.
2. Die Ersetzung des Begriffs "Bundesgesetz" durch "Föderales Gesetz" dient allein der Klarstellung, die erteilte Ermächtigung zur Korrektur von Fehlern ist selbsterklärend.
3. Die Bestimmung zur territorialen Gliederung in der Verfassung waren bisher so gefasst, dass die Föderation nur aus Subjekten bestehen - unter bestimmten Bedingungen könnten sich jedoch auch andere Organisationsformen anbieten. Das soll dem Gesetzgeber, handelnd durch durch Föderales Sondergesetz, ermöglicht werden.
4. Zur Unterscheidung der verschiedenen Subjekttypen kann es sich anbieten, das Recht auf eine eigene Verfassung ebenfalls durch Föderales Sondergesetz zu regeln.
5. Die Föderation erhält durch diese Bestimmung das Recht, das Verfahren der Anerkennung von Rechtsakten zu regeln. Das ist zur Vereinfachung sinnvoll.
6. Ist eine Vereinfachung der Rechtslage.
7. Ist ebenfalls eine Vereinfachung der Rechtslage. So soll die Abgeordnetenzahl der Duma soll durch Gesetz bestimmt werden können.
8. Hier gilt das gleiche wie zu Punkt 7. Außerdem wird Absatz 6 verschoben.
9. Der bisherige Absatz 6 des Artikels 20 findet hier seinen neuen Platz, eine Einordnung, die deutlich logischer ist.
10. Es gilt das gleiche wie zu Punkt 7. Außerdem soll der Präsident seinen Eid vor der Föderationsversammlung und nicht nur vor der Duma leisten.
11. Eine schlichte Umformulierung, die so klarer ist als der bisherige Wortlaut.
12. Die Organisation der Regierung soll weitgehend dem Präsidenten überlassen werden, die Bestimmung wird daher etwas anders gestaltet.
13. Die Militärgerichtsbarkeit unterliegt einer besonderen Situation. Dieser wird hier Rechnung getragen.
14. Da die Bestimmungen zur Mandatsperiode der Kammern der Föderationsversammlung und des Präsidenten noch nicht durch Gesetz geregelt sind, findet eine solche Regelung in der Verfassung Platz.
Gleiches gilt für die Subjekte, die bisher in der Luft hängen.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Spasiba.