04.04.2015, 19:27
Die androische Regierung erklärt hiermit, dass geschlossene Exekutivabkommen mit Regierungen anderer Staaten hiermit absofort völkerrechtlichen Rang haben. Frühere dazu erbrachte Verlautbarungen sind entsprechend obsolet. Diese Erklärung schließt alle Exekutivabkommen Andros ein, bei denen der Vertragspartner das Abkommen sowohl nur durch die Exekutive oder nur durch die Legislative bestätigt hat.
Somit haben für Andro Exekutivabkommen und durch das Parlament ratifizierte Verträge Völkerrechtscharakter.