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UKAS NO. 2841 – „ÜBER DIE AUFLÖSUNG DER PROVINZEN UND NEUGLIEDERUNG DER SUBJEKTE“
#1

UKAS
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
"Über die Auflösung der Provinzen und die Neugliederung der Subjekte"



In Übereinstimmung mit Art. 30 Abs. 2 der Verfassung der Androischen Föderation und § 7 (1) des Föderalen Sondergesetzes über die Föderationskreise, Subjekte und Gebiete mit besonderem Status bestimme ich folgendes:

1. Die Provinz Wiltuwija (Wiltuwskaja Prowinzija) wird aufgelöst. An ihrer Stelle wird die Republik Wiltuwija (Respuplika Wiltuwija) gebildet.

2. Die Provinz Korgowska (Korgowskaja Prowinzija) wird aufgelöst. An ihrer Stelle wird die Republik Korgowska (Respuplika Korgowska) gebildet.

3. Die Provinz Mostowa (Mostowskaja Prowinzija) wird aufgelöst. Ihre Regionen – mit Ausnahme der Region Samorski – werden als Oblaste neu gebildet. Namentlich sind dies Oblast Tschernorsk, Oblast Wladirimsk, Oblast Borelsk und Oblast Glasosk.

Die Region Samorski (Maavettä) wird aufgelöst. An ihrer Stelle wird Republik Maavettä (Respuplika Saamow) gebildet.

4. Die Provinz Almachistan (Almakskaja Prowinzija) wird aufgelöst. An ihrer Stelle wird der Krai Almachistan (Almakski krai) gebildet.

5. Die Provinz Ribir (Ribirskaja Prowinzija) wird aufgelöst. Ihre Regionen werden als Kraja neu gebildet. Namentlich ist dies Krai Tanuwaskaja und Krai Ribirskia.

6. Dieses Dekret ist mit Wirkung vom 11. April 12022 in Kraft getreten.

7. Für die Anwendung dieser Ukas ist das Weiße Haus verantwortlich.

 

 PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
[Bild: Georgi_sign.png]
G. RASCHNIKOW

Urkunds der Unterschrift des Präsidenten
unter dem Siegel der Föderation
Объявлено і҃. Апрель 12022 года о воплощении человека
gezeichnet in Koskow, Kreml.
UKAS NO. 2841


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