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Büro des Ministers für innere Angelegenheiten (P. Dobrynski)
Also es wäre sinnvoller wenn ich nur gewisse Bereiche oder Strecken übernehmen würde. Alles kann mein Büro in der Tat nicht bewältigen.
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Ok. Würden Sie mir dann ihre Präferenzen mitteilen? Ich kenne ihr Büro nicht gut genug, um Ihnen etwas zuteilen zu können, daher wäre es schön, wenn Sie mir ihre Vorstellungen genau sagen könnten. Dann können wir uns im Anschluss mit Herrn Tschernenko über die genaue Aufteilung einigen.
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Wir planen so ziemlich alles, Brücken und solche Konstruktionen wären aber unser Fachgebiet.
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Sie sehen hier die Auflistung der geplanten Strecken. Könnten sie mir einen Kostenvoranschlag machen, wenn Sie alle Brücken, die dort genannt sind planen würden? Vielleicht sehen Sie auch noch andere notwendigen Baumaßnahmen, die Sie mir dann bitte auch mitteilen.
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Schwer zu sagen. Es sind ja einige Brücken. Ich denke so 50-100 Mio. ARW.
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Ok. Dann danke ich Ihnen erstmal für diese Einschätzung und die Informationen. Ich werde mich nun mit meinen Kollegen beraten. Wenn wir zu einem Entschluss gekommen sind, lasse ich es Sie wissen.
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[brief_rgp]


Guten Herr Inneminister,



bezüglich Ihrer mir zugegangenen Anfrage werde ich Ihnen nun Ihre Fragen beantworten:



1. Übereinstimmung beider Parteiprogramme
Übereinstimmungen sind gegeben, aber auch Differenzen.
Bitte konkretisieren Sie Ihre Frage.

2. Voraussetzungen §3 PartG
I. Innenpolitik
Problematisch ist folgendes:
1. Die Allmacht der Richter und Parlamentarier ist einzuschränken.
in Verbindung mit
2. Weiterhin befürwortet die RDNP die Gründung einer Nationalen Einheitsfront aller bestehenden Parteien, die als Große Koalition die Regierung stellen.
Dies könnte ein Verstoß gegen §1 Verfassung darstellen ist aber erst bei Konkretisierung zu ahnden.
II. Sozialpolitik
Weist keine Problemaik auf.
III. Außenpolitik
Weist keine Problematik auf.
IV. Verteidigungspolitik
Weist keine Problematik auf.
V. Wirtschaftspolitik
Weist keine Problematik auf.
VI. Kulturpolitik
Problematisch ist folgendes:
"... der zum Wehrunterricht ausgebaut werden muss." in Verbindung mit §2,2 Verfassung. Allerdings sollte dies zunächst so genehmigt werden. Erst bei Konkretisierungen, die einen Verstoß gegen das friedliche Bürgerwirken darstellen, ist dagegen vorzugehen.


3. Verbot von Parteien
Hier gibt es auf den ersten Blick einen Widerspruch. Zum Einen wird in §3 II PartG von "Gesetze oder Verfassung" gesprochen und zum Anderen in §3 III PartG ausschließlich auf die Verfassungsfeindlichkeit abgestellt.
Allerdings kann die Nichtanerkennung und Achtung von Gesetzen ein Verstoß gegen das Rechtsstaatprinzip darstellen, §1 Verfassung.
Es ist hier eine Einzelfallentscheidung. Es kommt darauf an, ob gegen eklatante Bereiche des Rechtsstaatsprinzip verstoßen wurde. Und vor allem ist bei einfachen Gesetzesverstößen die Schwere des Vergehens von Bedeutung.
Sowohl ein Gesetzesvergehen, als auch eine Missachtung im Parteiprogramm müssten schon eklatant sein und auch deutlich getragen werden.

SimOff
So ist das BVerfG (Bundesverfassungsgericht) zum Beispiel der Meinung, dass eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig ist, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht anerkennt; es muß vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen.


Hochachtungsvoll,
[/brief_rgp]
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[brief_rgp]


Sehr geehrter Herr Innenminister,

nach abschließender Prüfung muss ich zu dem Schluss kommen, dass die Differenzen groß genug sind, um beide Parteien zu unterscheiden.
Die Außenpolitik hat beispielsweise einen sehr unterschiedlichen Stellenwert.


Für das Reichsgericht,

[/brief_rgp]
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ABSENDER

Iwan Georgowitsch Malechski
Nowaja Prospekt No. 23
Jakowgrad

AN

Finanzministerium der Föderativen Republik Andro

Betreff: Gründung eines Unternehmens nach Wirtschaftsgesetz

Uwoschamije dami i gospod,

hiermit möchte ich das Unternehmen "Malechski Marine Werft" gründen. Da ich beabsichtige ebenfalls für den militärischen Bedarf zu produzieren, beantrage ich hiermit eine Sondergenehmigung gemäß dem Waffengesetz

priznatelno
Iwan Georgowitsch Malechski





A N H A N G

Daten nach §4 Wirtschaftsgesetz
  • Name des Unternehmens: Malechski Marine Werft
    Sitz des Unternehmens: Petrograd
    Name des Geschäftsführers: Iwan Georgowitsch Malechski
    Namen und Anteilshöhe der Eigentümer die wenigstens 20% Anteile am Unternehmen haben: Iwan Georgowitsch Malechski (100% der Anteile)
    die Branche und das Tätigkeitsfeld des Unternehmens: Schiff- und Bootsbau, sowie entsprechende Reperatur, Modernisierung und Modifizierung.

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[brief_imin]

Sehr geehrter Herr Malechski,

hiermit genehmige ich ihr Unternehmen und gebe ihnen die Sondererlaubnis zur Waffenproduktion für das androische Militär.

[/brief_imin]
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