01.11.2014, 10:57
Wasche Kolega,
der Antragsteller hat das Wort.
der Antragsteller hat das Wort.
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
§1. Allgemeines
Dises Gesetz ändert das Waffengesetz wie folgt: §6. wird geändert zu
alt:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung der Duma.
neu:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung des Ministerrats. Die Duma ist zeitgleich mit der Entscheidung des Ministerrats zu informieren. Ihr obliegt ein Vetorecht.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
§1. Allgemeines
Dises Gesetz ändert das Waffengesetz wie folgt: §6. wird geändert zu
alt:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung der Duma.
neu:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung des Ministerrats. Die Duma ist zeitgleich mit der Entscheidung des Ministerrats zu informieren. Ihr obliegt ein Vetorecht.
§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft