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[01-06-01112014] Änderung Waffengesetz
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.


Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes

§1. Allgemeines
Dises Gesetz ändert das Waffengesetz wie folgt: §6. wird geändert zu

alt:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung der Duma.

neu:
§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung des Ministerrats. Die Duma ist zeitgleich mit der Entscheidung des Ministerrats zu informieren. Ihr obliegt ein Vetorecht.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft
#2
Wasche Deputati,

die Regierung plant den Export von androischen Gütern im allgemeinen und von Rüstungsgütern im speziellen zu erleichtern und zu liberalisieren. Die Duma soll nach wie vor als Kontrollinstanz erhalten bleiben. Es ist wichtig, androische Partnernationen zu unterstützen und deren innere wie äußere Sicherheit zu erhalten.
Die gezielte Lieferung von Rüstungsgütern ist dabei ein hilfreiches und zugleich risikoarmes Mittel.

Ich bitte sie daher um Zustimmung.
#3
Gospodin President,
Wasche Kolega,

Die Fraktion der SPA lehnt eine Vereinfachung des Rüstungsgüterexportes entschieden ab!
Die Föderale Republik soll zurück zu einer neutralen und pazifistischen Aussenpolitik finden anstatt tödliches Gerät an andere Staaten zu liefern.
#4
Wasche Kolega,

die DPA stimmt der Gesetzesänderung zu. Es ist unrealistisch eine zu idealistische Rüstungskontrolle zu betreiben. Es wird der Industrie helfen mehr Arbeitsplätze zu schaffen. Unsere Armee ist ja nicht der alleinige Abnehmer.
Was wir ggf. ändern sollten wäre, dass nicht die aller neuesten Waffen direkt ins Ausland verschickt werden.
Es sollte durchaus als Teil der Politk gesehen werden, durch gezielte Rüstungsexporte Nationen zu sichern anstatt selbst androische Soldaten in Gefahr zu bringen.
Auch können wir somit befreundete oder junge Nationen beim Aufbau ihrer Sicherheit helfen.


SimOff
Diese Änderung ist eigentlich überfällig. Wie sonst erklärt man, dass es auf der Welt so viele androische Waffen gibt? Die Exportbeschränkung stammt aus einer Zeit, als einige noch recht "deutsch" dachten
#5
Gospodin President, waschi kolegi,

die konservative Fraktion stimmt diesen Gesetzentwurf soweit zu. Jedoch ist die Frage des Rüstungsexport eine Frage der exekutiven Eigenverantwortung. Es ist unter der Würde dieses hohen Hauses, sich mit dem Export jeder kleinen Handwaffe oder Munition zu befassen. Zudem kann es durchaus vernünftig sein Waffenexporte aus verschiedenen Gründen vorerst geheimzuhalten. Darum sollte eine Unterrichtung der Duma alle vier oder sechs Monate ausreichend sein.
#6
Ich denke schon, dass die Duma eine Liste der Waffenexporte erhalten sollte. Das die Duma wie bisher geregelt alle Rüstungsgüter freigeben muss, ist bürokratischer Unsinn. Es sollte durchaus liberalisiert werden, aber ein Stück Kontrolle durch das Parlament sollten wir uns bewahren
#7
Wenn es keinen weiteren Aussprachebedarf gibt, stimmen wir ab.
#8
Die NA hält den Entwurf in der derzeitigen Form für unausgereift. Einerseits soll die Duma zeitgleich informiert werden - es ist also mögliche eine Lieferung vorzunehmen und die Duma zu informieren - andererseits kann die Duma ein Veto einlegen.
#9
Gospodin President,
Wasche Kolega,

Es ist offensichtlich das dieses Gesetz nicht nur schädlich sondern auch ungenügend durchdacht ist. Daher rufe ich die ehrenwerten Abgeordneten zur Ablehnung dieser Vorlage auf.
#10
Wasche Kolega,

die SPA hat bisher zu allen Vorschlägen in diesem Haus nur Nein gesagt, aber keine eigenen Vorschläge oder Änderungen eingebracht. Schade ist das.

Da die DPA ein hinderliches Exportgesetz nicht begrüßt sondern wir auch für eine Entbürokratisierung sind, schlage ich daher folgende Änderung vor


§ 6 Waffen Import und Export
(1) Waffen und militärisches Material oder Pläne für Waffen bedarfen für den Export die Gehnemigung des Ministerrats. Die Duma ist zeitgleich mit der Entscheidung des Ministerrats zu informieren. Ihr obliegt ein siebentägiges Vetorecht. Verstreicht die Frist ist der Export freigegeben.
  


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