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Stralien - Andro
#21
Andro hat als neutrale und blockfreie Nation kein Interesse an einer Blockbildung. Wenn dies geschieht, dann nicht durch unseren Willen sondern durch das Schüren von Ängsten und Aggression durch andere. Wir distanzieren uns daher auch von Bündnissen jeder Art.

Nun mit dem Abkommen würden wir natürlich in Kontakt treten und zusehen, dass die Beziehungen auch gelebt werden und wachsen. Die besprochene Wirtschafthilfe wäre für uns ein wichtiger Faktor. Stralien soll von sich heraus selbst in der Lage sein, seine Unabhängigkeit zu bewahren. Wir sind da gerne bereit sie zu unterstützen.

Das Abkommen selbst ist, als Regierungserklärung, durch Unterschrift beider Seiten in Kraft.
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#22
Was stellen sie sich konkret unter der Wirtschaftshilfe vor? Das ist nun ein sehr weiter Begriff.
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#23
Was benötigen sie denn? Ich denke da neben Geldern zur Entwicklungshilfe auch an technischer Unterstützung, Beratern und Materialien.
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#24
Aktuell benötigen wir vor allem eines: Know-How und und industrielles Investment.

Dies betrifft den zivilen Bereich in Form von Infrastruktur und Industrialisierung. Hier denke ich an den Aufbau einer Autoindustrie, da sich das stralische Volk langsam aber sicher nach einem fahrbaren Untersatz sehnt und nicht zum großen Teil auf gebrauchte astorianische Erzeugnisse zurückgreifen will, als auch die generelle Produktion von Industriegütern. Daneben muss ein besseres Mobilfunktnetz aufgebaut werden, eine Autobahn zwischen Melboan und Sid Nei ist geplant, und die Eisenbahn hat leider auch bessere Zeiten gesehen. Hier bin ich sehr an der Kooperation mit androischen Unternehmen interessiert. Auch wenn es aktuell keine Option darstellt, ist Stralien für ihre Wirtschaft das Tor auf den VS-astorianischen Markt.
Aber da gibt es auch im militärischen Bereich, insbesondere zwei Projekte die mir gerade sehr am Herzen liegen. Das ist zum einen ein Flugabwehrsystem und der Bau von Kriegsschiffen, da es schon fast offiziell ist kann ich auch erwähnen, dass zwei Kreuzer geplant sind und wir mit dem Gedanken spielen etwa 5 Korvetten in die Flotte aufzunehmen um den Schutz unserer Küsten zu verbessern. Wir haben exzellente Werften, daran liegt es nicht, lediglich die Ausstattung ist noch nicht ideal. Auch hier gebe ich, allerdings zu bedenken, dass momentan eine Waffenlieferung an uns von unserem nördlichen Nachbarn sehr argwöhnisch betrachtet werden würde. Wenn sie verstehen, was ich meine.
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#25
Ich bin mir sicher, dass die androische Wirtschaft gerne bereit ist, ihnen zu helfen. Und auch sonst sollen sie von uns jede erdenkliche Hilfe erhalten.
Dazu kann man dann das Exekutivabkommen auch entsprechend um Entwicklungshilfe etc. erweitern. So z.B. Subventionen.
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#26
Dann nehmen wir es doch so frei auf, dass sich die Verwaltungen und Regierungen unserer Staaten verpflichten Handeln, wirtschaftlichen Austausch und Tourismus zu fördern und von Handelsbeschränkungen, soweit sie nicht nationales Recht verletzen, gegenüber einander abbauen. Eine detaillierte Regelung in einem so fundamentalen Vertragswerk lehne ich ab, da wir sonst sehr viel mehr Bestandteile aufnehmen müssten. Diese können wir, wie bereits erwähnt später hinzufügen.
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#27
Genau das ist vorgesehen. Das Recht des Meistbegünstigten sollte dabei ebenso gelten, wie der Abbau von Handelshindernissen und Zollbeschränkungen.
Ich würde dann einen Entwurf erarbeiten lassen.
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#28
Das klingt nach einer guten Idee.
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#29
Hier wäre der Entwurf.

Exekutivabkommen zwischen der Regierung der Föderalen Republik Andro und der Regierung der Republik Stralien


Präambel
Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signarstaaten erklären beide Nationen eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.

§1. Anerkennung
Die Nationen Andro und Stralien erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.
In allen weiteren Fragen gilt stets die Einhaltung und Respektierung des nationalen Rechts der jeweiligen Vertragsnation.

§2. Beziehungen
Beide Signarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Konsulaten ist erwünscht. Die Unterzeichner setzen den diplomatischen Status des jeweils anderen mindestens auf "neutral" oder äquivalent. Die Unterzeichner verfplichten sich, sich nicht in die Innenpolitik des anderen einzumischen, außer es ist ausdrücklich erwünscht.

§3. Handel & Tourismus
Beide Vertragsparteien öffnen ihre Grenzen für den gegenseitigen Warenhandel. Ebenso wird vereinbart, bestehende Handelshindernisse und Zollbeschränkungen zu verringern. Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass für die allgemeine Rechtsstellung der Angehörigen des einen Teiles im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz der Meistbegünstigung gelten soll. Zur Föderung des Tourismus zwischen beiden Ländern beschließen die Regierungen die Eröffnung von Informations- und Reisebüros im jeweils anderen Staat. Einreisebeschränkungen und Hindernisse sollen erklärterweise abgebaut und die Vergabe von Visas sowie die Einreise erleichtert werden.

§4. Wirtschaftsförderung
Die androische Regierung gewährt der Republik Stralien einmalig 100 Mio. ARW Fördergelder sowie eine monatliche Zahlung von 10 Mio. ARW für die Dauer dieses Abkommens.
Des weiteren entsendet die die Föderale Republik Techniker, Spezialisten und Ingenieure für den Bau von Straßen, Bahnanlagen und eines Mobilfunktnetzes. Beteiligte androische Firmen werden hierbei vom androischen Staat ein Steuererlass für stralische Aufträge von 50% gewährt. Andro gewährt der Republik Stralien zinsfreie Dahrlehnen.
Die Republik Stralien und die Föderale Republik Andro streben einen Austausch militärischer Berater an.

§5. Schlussakte
Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signarmacht das Abkommen für Beendet erklärt.
Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.

[Unterschrift Andro]

[Unterschrift Stralien]
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#30
Dieser Vertrag hört sich ganz vernünftig an.

Lediglich würde ich den §4 in einen weiteren Vertrag ausgliedern. Wie ich bereits erwähnt habe, möchte ich solche, wenn auch wichtige Dinge, nicht in einem so essentiellen Vertrag schreiben. Diesen können wir dann noch mit mehr Leben gestalten. Was meinen sie?
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