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[02-03-30072014] Wirtschaftsgesetz
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President, Wasche Deputati,

unser derzeitiges Wirtschaftsgesetz stellt eine Ansammlung gut gemeinter Ansätze dar, die aber weder ausreichend noch zeitgemäß sind. Wie sie alle sicherlich wissen, vergeht Zeit nirgendwo so schnell wie in wirtschaftlichen Belangen. Gerade Wiltuwija also Motor der androischen Gesamtwirtschaft bekommt dies zuerst zu spüren - und ich sage Ihnen, wir geraten international was unsere Wirtschaftskraft anbelangt ins Hintertreffen. Genau aus diesem Grunde bin ich heute hier, um vor Ihnen zu sprechen und die Weichen für eine stabile, sichere und wachsende Zukunft zu stellen.

Eine Ansammlung, die versucht vieles zu Regeln - erwähnte ich Eingangs - so zum Beispiel werden lediglich zwei Unternehmsnformen erlaubt: das Einzelunternehmen und das Gemeinschaftsunternehmen. Dabei wird die Haftung nahezu lapidar mit dem Satz abgetan "Unternehmen haften für Schäden, die durch ihre Tätigkeit entstanden sind, mit dem Vermögen ihrer Eigentümer." Dem Privatvermögen oder Firmenvermögen? Gemäß der Anteile oder gesamtschuldnerisch? Diese Fragestellungen möchte ich zum Anlass nehmen, um die Frage nach dem Vertrauen in unsere Firmen zu stellen - auch das Vertrauen möglicher ausländischer Investoren in diese. Genügen lediglich zwei Unternehmensformen? Von börsendotierten Unternehmen ist keinerlei Rede. Auch die Rechtsformen werden in keinster Weise erwähnt. Niemand mag am Unternehmensnamen erkenne, mit wem genau er Geschäfte tätigt und wie rechtssicher sein Handeln ist.


Die Unternehmenslisten werden werden vom Finanzministerium aus geführt auch die Genehmigung von jedwedem Unternehmen erfolgt durch dieses. Ist dieser hierarchisch so weit oben angesiedelte Verwaltungsakt notwendig oder genügt nicht eine Gewerbeanmeldung direkt vor Ort in den Provinzen? Das Finanzministerium an sich handelt nur genehmigungspflichtige Unternehmen wie Waffenfarbriken oder sonstige Unternehmen von Nationaler Sicherheit ab.

An dieser Stelle würde ich gerne Ihre Meinung zum derzeitigen Wirtschaftsgesetz im Hinblick auf meine Anmerkungen erfahren und diskutieren.
#3
Wasche Kolega, Gosposcha Romanowa,

das Gesetz ist gerne dahingehend änderbar, das es modernisiert und entbürokratisiert wird. In der Tat fehlen einige Firmenformen wie die KG etc.
#4
Wasche Deputati, Gospodin Kronskij,

anbei ein Teil-Entwurf meinerseits:


Entwurf Wirtschaftsverwaltungsgesetz

  1. Rechtsformen
    [list=lower-latin]
  2. Personengesellschaften
    1. Einzelunternehmen
    2. Handelsgesellschaft
    3. Kommanditgesellschaft

  3. Kapitalgesellschaften
    1. Aktiengesellschaft
      Die XXX (Abk. f. AG) ist eine Aktiengesellschaft, an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Das Stammkapital beträgt mindestens XXX und liegt damit höher als bei der "geschlossenen AG". Die XXX haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter können selbst hingegen nicht in Anspruch genommen werden (Trennungsprinzip).


    2. geschlossene Aktiengesellschaften (nicht börsenfähig)
      Die geschlossene Aktiengesellschaft ist eine Aktiengesellschaft an der sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen können. Das Stammkapital beträgt mindestens XXX. Die XXX (Abk. f. ges. AG) haftet für Verbindlichkeiten den Gläubigern gegenüber unbeschränkt mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter können selbst hingegen nicht in Anspruch genommen werden (Trennungsprinzip).


    3. Landwirtschaftliches Unternehmen
      Landwirtschaftliche Unternehmen werden von mindestens zwei Mitgliedern (natürliche und juristische Person) gegründet. Die maximale Anzahl von Mitgliedern ist unbegrenzt, das Unternehmen muss einen Namen haben. Ein Landwirtschaftliches Unternehmen ist eine juristische Person und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Aktivitäten aus der landwirtschaftlichen Produktion und Dienstleistungen müssen mehr als 50 % des Umsatzes betragen.
[*]rechtsverbindliche Angaben
[list=lower-latin]
[*]Nachfolgende Angaben haben Unternehmen ständig und öffentlich einsehbar zu führen:
  • Rechtsform
  • Gründungsjahr
  • Sitz
  • Leitung
  • Mitarbeiter
  • Umsatz
  • Branche
[/list][/list]





Mir geht es hier nun erst einmal um eine Auflistung der Formen, die Inhalte sind noch nicht alle vollständig und sollen mindesten nachfolgende Kriterien erfüllen:
  • Gesellschafter (natürliche Person, juristische Person, Anzahl etc.)
  • Eigenkapital (beliebig, mindestens etc.)
  • Haftung (persönlich, gesamtschuldnerisch, mit Einlage etc.)
  • Leitung (Gesellschafter, Komplementär, Vorstand etc.)

Die (offene) Aktiongesellschaft wäre eine solche, die international als AG abgekürzt und bezeichnet wird, eine geschlossene (nicht börsenfähige) Aktiengesellschaft ist international als GmbH bekannt.

Weiterhin käme noch die angesprochene Grundung eines Unternehmens bzw. der Ort und die Zuständigkeit einer Zulassung zum tragen, die darin geregelt werden würde. Meinen Ausführungen konnten Sie ja bereits entnehmen, dass ich für eine Verschiebung der Kompetenz hin zu lokalen Strukturen bin und das Finanzministerium nur noch genehmigungspflichtige Unternehmen von Nationaler Sicherheit (Waffen, Atomenergieproduzenten etc.) eine Zustimmung erteilen muss.

Im Wirtschaftgesetz als Art Verwaltungsgesetz könnten fortan Steuermechanismen des Staates stehen, wann wie eingegriffen wird bspw. hinsichtlich Kartellen, Subventionen, Fusionskontrolle etc., dies soll aber nicht Thema der Aussprache sein, sondern gerne anderweitig diskutiert werden.

Mein Anliegen ist lediglich Rechtssicherheit in Bezug auf Unternehmensgründung, Haftung und Führung eines Unternehmens.
#5
Applaus von der FL :applaus: :applaus:
#6
Wasche Kolega,

ich kann dem soweit auch zustimmen.
#7
Haben sie dann ein komplettes Gesetz?
#8
Nein. Ich bitte die Aussprache zu schließen. Spasiba.
#9
Möchte noch jemand anderes etwas hier hinzufügen?
  


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