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[04-03-08012014] Änderung Steuergesetz
#1
Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President,
wasche Deputati,

die Regierung will dem übermäßigen Alkohol- und Tabakkonsum in Andro eindämmen. Dementsprechend soll eine Genusssteuer eingeführt werden, die für alkoholische Getränke und auch für Tabakgelten soll.
Die Gelder sollen dem Gesundheitswesen zugute kommen und sowohl Präventionsmaßnahmen finanzieren wie auch Therapien.

Gesetz zur Änderung des Steuergesetzbuches

§1. Allgemeines
1. Dieses Gesetz ändert das bisherige Steuergesetz um den Paragprahen 13. Genusssteuer. Dieser folgt dem bisherigen §12.
2. Der bisherige §13. wird

§ 13 Genusssteuer
(1) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von bis zu 6% werden mit einer Genusssteuer von 5% des Produktpreises belegt.
(2) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von bis zu 50% werden mit einer Genusssteuer von 10%
des Produktpreises belegt.
(3) Alkoholische Getränke mit einem Ethanolanteil von ab 51% werden mit einer Genusssteuer von 20%
des Produktpreises belegt.
(4) Tabak wird mit einer Genusssteuer von 10%
des Produktpreises belegt.

§ 14 Abschließende Bestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das alte Steuergesetz. Es findet erstmals auf die Steuerbescheide vom 01.02.2014 Anwendung. Bereits erteilte Steuerbescheide behalten ihre Gültigkeit.
#3
Wasche Kolega,
Gospodin Ministr,

das der Alkoholkonsum in Andro einen weltweiten Spitzenplatz belegt ist bekannt. Ich habe auch nichts gegen eine Besteuerung. Aber ich würde gerne zuerst von diesen Programmen gegen Alkoholmissbrauch hören, bevor wir die Steuer anheben. Sonst trinken sich die Leute nicht nur krank und tot, sondern auch noch arm.
Entsprechend schlage ich vor, dass wir die Steuer erstmal nur jeweils 1,2,5 und 5% ansetzen. Die Teuerungsrate ist sonst viel zu hoch und für die meisten Bürger nicht bewältigbar.
Wir wollen schließlich niemanden bevormunden. Die DPA zumindest nicht.

Spasiba.
#4
Dorogie Deputati,

die Ausführungen des Deputat Kronskij verkennen die Problematik vollkommen. Übermäßiger Alkohol- und Tabakkonsum verursachen jährlich einen volkswirtschaftlichen Schaden in Milliardenhöhe. Deshalb muss dieser eingedämmt werden. Ein erster Schritt ist die Anhebung der Steuersätze, wobei dieser auch alsbald durch ein Entugsprogramm flankiert werden muss. Die konservative Fraktion stimmt dem Entwurf unter der Maßgabe zu, dass alsbald ein solches Programm aufgelegt wird.
#5
Gospodin Kamow,

10-20% mehr zu verlangen, ist enorm teuer. Derzeit gibt es keine Genusssteuer, aber eine Mehrwehrsteuer. Jeweils 1,2,5 % würden schon genug Mittel einbringen um Präventionsmaßnahmen finanzieren zu können. Und nicht jeder der trinkt, ist direkt Alkoholiker.
Auch ist zu klären, ob diese Steuer auf für den Export vorgesehene Getränke enftällt.

Spasiba.
#6
wartet
#7
Es geht ja nicht nur um die Finanzierung von Entzugsprogrammen, sondern auch darum den exzessiven Alkoholkonsum zu reduzieren. Die Besteuerung eignet sich hierfür sehr gut, da insbesondere bei Jugendlichen gehäuft Fälle von Alkoholmissbrauch festzustellen sind und gerade dieser Personenkreis in der Regel nicht über besonders hohe finanzielle Mittel verfügt.
#8
Gospodin Kamow,

ich erachte eine moderate Anhebung, gerade für eine neue Steuer, als sinnvoll und nachhaltig. Wenn in 6-12 Monaten der Konsum nicht sinkt, können wir das gerne korrigieren.
#9
Gibt es hierzu weitere Meldungen?
#10
Können wir also abstimmen?
  


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