Priwjet Andrej Michailowitsch,ich glaube die heutige Kaffeerunde geht auf mich.
Mich beschäftigt eine juristische Frage, die sich scheinbar nichtmal das Justizreferat im Ministerium stellt.
Das Parteiengesetz spricht vom Verbot "verfassungsfeindlicher" Parteien.
Was
ist bei uns eigentlich Verfassungsfeindlich? Keine Definition, kein
Präzidenzfall, nur der Verbot der FOS sowie anderer "terroristischer"
Gruppierungen. Dies dient im juristischen Sinne aber nicht als
Präzidenz.
Daher meine Frage, ob wir es einmal definieren sollten.
Ist jede Meinung oder Tat, die gegen die Verfassung ist
verfassungsfeindlich oder nur wiedrig? Und ist der Wunsch nach eine
Änderung der Verfassung verfassungsfeindlich?
Guten Tag ich heiße Aleksandar Abramovitsch Kolatschow , ich bin hier um mich als Richter für den Föderatisgerichtshof zu bewerben der Innenminister hat mich an sie verwiesen.