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[01-01-30092013] Kooperationsvertrag mit Dreibürgen
#1
Kooperationsvertrag zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro

Die hohen vertragsschließenden Mächte, namentlich das Kaiserreich Dreibürgen und die Föderale Republik Andro, im Bewusstsein ihrer Verantwortung für Frieden und Sicherheit in der Welt, willens ihre bilateralen Beziehungen auf eine neue Ebene zu heben, sind wie folgt übereingekommen


§ 1 Bestätigung des Grundlagen- und Friedensvertrages
(1) Die hohen vertragsschließenden Mächte bestätigen die Gültigkeit der Bestimmungen, welche sich aus dem Grundlagen- und Friedensvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen ergeben.
(2) Abweichend von Abs. 1 kommen Sie darin überein, dass das Gelände der Botschaften Teil des Staatsgebietes des Gasgebertstaates bleibt, jedoch unverletzlich ist. Das Gleiche gilt für Post, Gepäckstücke und sonstige Sachen, welche zum diplomatischen Gebrauch bestimmt sind und entsprechend als solche durch ein äußerliches amtliches Zeichen ausgewiesen sind.
(3) Der Titel des Grundlagen- und Friedensvertrags wird in beiden Staaten geändert zum Titel "Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro".

§ 2 Frieden und Sicherheit
(1)Die hohen vertragsschließenden Mächte vereinbaren, dass sie im Falle eines unprovozierten bewaffneten Angriffs einer dritten Macht auf das Staatsgebiet des anderen Vertragspartners auf Antica, Harnar und Renzia, dem angegriffenen Vertragspartners, nach Ermächtigung, die nötige und angemessene Unterstützung leisten um die Sicherheit des Staatsgebietes des Vertragspartners wiederherzustellen, insofern diese gefährdet sein sollte. Hierzu wird eine gemeinsame Koordinierung angestrebt. Ist die dritte Macht ein Bündnispartner eines Vertragspartners, so wird dieser Vertragspartner wohlwollende Neutralität gegenüber dem angegriffenen Vertragspartner wahren.
(2) Zur Stärkung der gemeinsamen Verteidigungsbereitschaft streben die hohen vertragsschließenden Mächte regelmäßige gemeinsame Manöver und Übungen, sowie sicherheitspolitische Konsultationen an.
(3) Das Kaiserreich Dreibürgen wird die Regierung der Föderalen Republik rechtzeitig informieren, wenn dreibürgische Militäreinheiten beabsichtigen die androische Schutzzone zu durchqueren. Die androische Schutzzone ergibt sich aus der roten Linie aus der im Anhang 1 angefügten Karte. Die Karte ist insoweit verbindlich.
(4) Die Vertragsparteien garantieren untereinander für Frieden, Nichteinmischung und Neutralität sowie keine aggressiven, interventionistischen, diplomatischen, militärischen, paramilitärischen oder geheimdienstlichen Tätigkeiten gegen den jeweils anderen Staat zu richten.

§ 3 Wissenschaftliche Zusammenarbeit
(1) Die hohen vertragsschließenden Mächte streben einen engen wissenschaftlichen Austausch an.
(2) Die hohen vertragsschließenden Mächte vereinbaren, dass die Einreise und der Aufenthalt im jeweils anderen Vertragsstaat zum Zwecke eines Gastschulaufenthaltes, eines Studienaufenthaltes oder eines wissenschaftlichen Forschungsaufenthaltes unbegrenzt und jederzeit visafrei möglich ist. Nationale Grenzkontrollen bleiben hiervon unberührt.
(3) Die hohen vertragsschließenden Mächte erkennen Bildungsabschlüsse gegenseitig an.

§ 4 Wirtschaftliche Zusammenarbeit
(1) Die beiden Regierungen sind sich ferner auch darüber einig, dass für die allgemeine Rechtsstellung der Angehörigen des einen Teiles im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz der Meistbegünstigung gelten soll.
(2) Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätzlichen Regelung dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten. Beide Regierungen erklären sich bereit, die von Privatfirmen beabsichtigten Vereinbarungen nach Möglichkeit zu unterstützen und ihre Durchführung zu erleichtern. Nationale Grenzkontrollen bleiben hiervon unberührt.
(2) Die hohen vertragsschließenden Mächte fördern Direktinvestitionen. Die hohen vertragsschließenden Parteien schützen getätigte Investitionen vor Enteignungen und anderen willkürlichen Maßnahmen.
(3) Die hohen vertragsschließenden Mächte ergreifen geeignete Maßnahmen zum Schutz des geistigen Eigentums.
(4) Das nationale Wirtschaftsrecht findet darüberhinaus uneingeschränkte Anwendung.

§ 5 Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit
(1) Die hohen vertragsschließenden Mächte kommen darin überein Staatsbürger, welche sich auf dem Staatsgebiet des jeweils einen Staates befinden und vom anderen Vertragsstaat polizeilich gesucht werden, auf Antrag den Justizbehörden des ersuchenden Vertragsstaates zu überstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass dem Gesuchten für die begangene Tat im ersuchenden Staat keine Todesstrafe droht. Dieser Absatz findet keine Anwendung, sofern die gesuchte Person Staatsbürger des Aufenthaltsstaates ist.
(2) Die Vertragsstaaten gewähren gegenseitig den Staatsbürgern, welche in eine gerichtliche Untersuchung im jeweils anderen Vertragsstaat geraten umfassenden Zugang zu konsularischer Beratung, Beistand, sowie Übersetzungs- und Dolmetschmöglichkeiten.
(3) Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung ermöglichen die Vertragsstaaten die Verbüßung der Strafe im jeweiligen Heimatland des Verurteilten. Entsprechende Strafurteile werden anerkannt.

§ 6 Abschließende Bestimmungen
(1) Dieser Vertrag tritt nach beiderseitiger Ratifizierung und dem Ausutausch der Ratifikationsurkuden durch die Vertragspartner in Kraft.
(2) Dieser Vertrag ist unbegrenzt lange gültig.
(3) Jeder Vertragspartner hat das Recht diesen Vertrag einseitig, unter Wahrung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen.
(4) Der Rückversicherungsvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen wird außer Kraft gesetzt.


Anhang 1: http://img194.imageshack.us/img194/9110/...o22010.jpg



Wasche Kolega,

vor ihnen liegt nun der von der Regierung Andros und Dreibürgens ausgearbeitete neue Vertrag. Ich schlage vor, dass wir, sobald wir abstimmen, direkt klar machen, dass dieser Vertrag den bisherigen Rückversicherungsvertrag ersetzt.

Spasiba.
#2
Gospodin President, Dorogi Deputati, Gospodin Ministr,

meine Fraktion kann aus ihren dürren Worten nicht entnehmen, warum diesem Vertrag zuzustimmen sein soll. Es ist zunächst festzuhalten, dass dieser Entwurf weitreichende Regelungen trifft auf dem Gebiet der Verteidigung, Wirtschaft, Wissenschaft und nicht zuletzt der justiziellen Zusammenarbeit. Es ist offensichtlich, dass ein solcher Vertrag nur mit einem zuverlässigen Staat geschlossen werden kann. Hieran bestehen allerdings in Bezug auf Dreibürgen aus Sicht meiner Fraktion gravierende Zweifel:

Zunächst ist Dreibürgen eine reaktionäre Monarchie, deren staatliche Struktur glatt aus dem Mittelalter stammen könnte. Darüberhinaus ist Dreibürgen ein Staat, welcher offensiv politisch Andersdenkende verfolgt. Dagegen genießen in Andro politisch Verfolgte Asyl. Dahingegen würde uns dieser Vertrag verpflichten politisch Verfolgte an Dreibürgen auszuliefern.

Nicht zuletzt ist Dreibürgen auch ein politisch höchst instabiler Staat, welcher in schon fast regelmäßigen Abstanden 2006, 2009 und nun 2013 von Bürgerkriegs-Unruhen erschüttert wird. Ein solch politisch labiler Staat kann kein zuverlässiger Partner sein, mit dem man weitreichende politische Beziehungen eingehen.

Dreibürgen stand Andro seit der Republikgründung feindselig gegenüber, mal mehr mal weniger offen und auch heute noch sind bis in die hohen dreibürgischen Ämter und Positionen antiandroische Vorurteile weit verbreitet. Diese Feindseligkeit gipfelte sogar in der dreibürgischen Unterstützung der irkanisch-futunisch-aurorianischen Terrorattacke gegen unser Land 2010. Einem solchen Land, dass gemeinsame Sache mit Verbrechern macht, ist mit Verlaub nicht zu trauen!
In wenigen Tagen jährt sich der Tag dieses terroristischen Angriffs zum dritten Mal! Was wäre es für ein Signal, wenn wir jetzt mit dem Komplizen dieser Attacke nun gemeinsame Sache machen? Es würde alle Opfer und ihre Angehörige verhöhnen!

Deshalb kann meine Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen!

Aber ich harre gespannt ihrer Begründung, Gospodin Ministr oder besser der des Präsidenten. Denn es war schließlich der Präsident, welcher diesen Entwurf zusammen mit dem dreibürgischen Kaiser im Hinterzimmer ausgekungelt hat.

Spasibo!
#3
Zitat:meine Fraktion kann aus ihren dürren Worten nicht entnehmen, warum diesem Vertrag zuzustimmen sein soll. Es ist zunächst festzuhalten, dass dieser Entwurf weitreichende Regelungen trifft auf dem Gebiet der Verteidigung, Wirtschaft, Wissenschaft und nicht zuletzt der justiziellen Zusammenarbeit. Es ist offensichtlich, dass ein solcher Vertrag nur mit einem zuverlässigen Staat geschlossen werden kann. Hieran bestehen allerdings in Bezug auf Dreibürgen aus Sicht meiner Fraktion gravierende Zweifel:

Nun ich kann mich noch an ihren flammenden Appell erinnern, das Andro an der Seite von Dreibürgen die orthodoxen Christen in Jerusalem retten soll. Ebensoschnell waren sie bei der Zustimmung zum Rückversicherungsvertrag.
Das dieser ja nun beendet werden soll, dem stimmen ja auch die anderen Fraktionen sowie die Regierung zu. Es wundert mich nur wie schnell jemand für sie offenbar wenig zuverlässig ist.
Dieser Vertrag ist, wenn sie ihn sich durchgelesen haben, eine Erweiterung des bisherigen Grundlagenvertrags.

-der Frieden und die Neutralität zwischen beiden Nationen wird gestärkt
-derwissenschaftliche und kulturelle Austausch ist enorm wichtig. Hierdurch können sich die Bürger kennen lernen und verständigen. Dies beugt vor allem Vorurteilen vor. Sie wissen, dass es andorische Diplomatie ist, gerade im kulturellen Bereich einen Akzent zu setzen. Auch mit anderen Ländern haben wir entsprechende Abkommen abgeschlossen. Ich frage mich, wo genau sie hier Kritikpunkte sehen?
-Zum Wirtschaftsteil sei zu sagen, das der Meistbegünstigte berücksichtigt wird. Das ist ein Anfang, aber selbst zu Bergen oder Chinopien, ja sogar der USSRAT, haben wir tiefgründigere Verträge dieser Art
-juristische Regelungen, die wir auch mit anderen Staaten haben, ist eine klare Grundlage. Wie soll man denn sonst mit androischen Bürgern in Dreibürgen oder andersherum umgehen? Indem es geregelt wird, sorgen wir für Rechtssicherheit!


Zitat:Zunächst ist Dreibürgen eine reaktionäre Monarchie, deren staatliche Struktur glatt aus dem Mittelalter stammen könnte. Darüberhinaus ist Dreibürgen ein Staat, welcher offensiv politisch Andersdenkende verfolgt. Dagegen genießen in Andro politisch Verfolgte Asyl. Dahingegen würde uns dieser Vertrag verpflichten politisch Verfolgte an Dreibürgen auszuliefern.

Sagt gerade die Fraktion, die mit monarchistischen Gedanken liebäugelt?
Dreibürgen hat ein gewähltes Parlament. Das gab es anno dazumal im Mittelalter nicht. Also ist ihre Polemik hier falsch am Platz.
Sollten wir Personen aufnehmen, die Asyl beantragen, ist der Asylstatus größer, als eine Auslieferung. Zumal gesagt sein muss, dass es hierbei darum geht, wie man mit Bürgern des anderen Landes umgeht, die im jeweils anderen Land ein Verbrechen begehen. Andro liefert niemanden aus, der ein politischer Flüchtling ist oder dem Folter oder Tod drohen


Zitat:Nicht zuletzt ist Dreibürgen auch ein politisch höchst instabiler Staat, welcher in schon fast regelmäßigen Abstanden 2006, 2009 und nun 2013 von Bürgerkriegs-Unruhen erschüttert wird. Ein solch politisch labiler Staat kann kein zuverlässiger Partner sein, mit dem man weitreichende politische Beziehungen eingehen.

Möge man nicht mit Steinen werfen, wenn man selbst im Glashaus sitzt. Andro hatte selbst unruhige Zeiten erlebt. Es geht uns hier um die äußere Stabilität. Was Dreibürgen im Inneren tut ist uns erstmal relativ egal.


Zitat:Dreibürgen stand Andro seit der Republikgründung feindselig gegenüber, mal mehr mal weniger offen und auch heute noch sind bis in die hohen dreibürgischen Ämter und Positionen antiandroische Vorurteile weit verbreitet. Diese Feindseligkeit gipfelte sogar in der dreibürgischen Unterstützung der irkanisch-futunisch-aurorianischen Terrorattacke gegen unser Land 2010. Einem solchen Land, dass gemeinsame Sache mit Verbrechern macht, ist mit Verlaub nicht zu trauen!
In wenigen Tagen jährt sich der Tag dieses terroristischen Angriffs zum dritten Mal! Was wäre es für ein Signal, wenn wir jetzt mit dem Komplizen dieser Attacke nun gemeinsame Sache machen? Es würde alle Opfer und ihre Angehörige verhöhnen!

Wir können ewig auf Wut und Rache sinnen oder aber wir gehen endlich mal den Weg der Versöhnung. Wenn Dreibürgen Vorurteile gegen Andro hat, dann auch nur, weil wir nicht eben solchen Verträgen zustimmen, die kulturellen und diplomatischen Austausch ermöglichen.
Beziehungen müssen gelebt werden. Wenn wir uns stets allem verschließen wird es nicht besser.


Zitat:Deshalb kann meine Fraktion diesem Entwurf nicht zustimmen!

Was ich enorm bedauerlich und kurzsichtig halte.


Zitat:Aber ich harre gespannt ihrer Begründung, Gospodin Ministr oder besser der des Präsidenten. Denn es war schließlich der Präsident, welcher diesen Entwurf zusammen mit dem dreibürgischen Kaiser im Hinterzimmer ausgekungelt hat.

Der Vertrag wurde der Duma früh genug vorgelegt. Es ist üblich, dass Verträge zwischen Regierungen ausgehandelt und dann der Duma zur Aussprache vorgelegt werden.
Was möchten sie denn? Mit am Tisch sitzen?
#4
Ich möchte ebenfalls darauf hinweisen, dass es Dreibürgen als Teil einer internationalen Koalition war, die an der Seite der Heimatarmee die kommunistische Herrschaft beendet hat. Daran will ich gerne erinnern.
#5
Ich weise darauf hin, dass Dreibürgen den Vertrag angenommen hat.
#6
Können wir abstimmen?
#7
Die konservative Fraktion beantragt den Botschafter in Dreibürgen Gospodin Malechski das Rederecht zu erteilen.
#8
Obgleich mich der Vertrag aus leicht anderen Gründen als Herrn Kamow stört (so glaube ich etwa, dass Dreibürgen in den vergangenen Jahren stabiler als Andro war), möchte ich ebenfalls klar machen, dass ich diesem Vertrag nicht zustimmen werde. Dreibürgen hat sich in der Vergangenheit nicht als Stütze androischer Positionen erwiesen, da es andere geopolitische Interessen verfolgt, als wir es tun. Ein Kooperationsvertrag behindert Andro nur in seiner außenpolitischen Handlungsfreiheit und Souveränität.
#9
Kann der Botschafter selbst das Rederecht für sich beantragen? Das sollte aber soweit kein Problem sein. Jedoch wundert es mich, dass ein Botschafter hier reden soll, wo man doch den Außenminister zur Verfügung hat.
Bedenken sie, dass der Botschafter nur der längere Arm der Regierung ist.

Bezüglich der Bedenken, der Vertrag schränke Andro ein.
Nun insofern die VP plant, umfassende weltweite Interventionen zu starten, vllt.
Haben wir aber nicht vor.
Der Vertrag dient dazu, endlich für stabile Verhältnisse zwischen unseren beiden Ländern zu sorgen.

Er garantiert endlich den Frieden und baut Spannungen ab. Und das ist enorm wichtig.
Darum werbe ich für den Vertrag.

Andro hat ein großes Sicherheitsbedürfnis und ich denke dieses wird hierdurch mehr als erfüllt.
#10
Dann werte ich das als Stattgabe.

SimOff
Ansprache kommt morgen. Wink
  


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