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[01-05-26042013] Änderung der GO
#1
Wasche Kolega,

aufgrund von Ungenauigkeiten über die Abstimmungsmehrheiten schlage ich eine Klärung dieses umstandes vor.

1. Beschlüsse der Duma benötigen die relative Mehrheit (also 1 Ja Stimmen bei 100 Enthaltungen = Beschluss angenommen) Oder die einfache, wenn wir sagen, sie sind bindent für die Regierung?
2. zu §2., der dritte Wahlgang des Dumapräsidenten benötigt ebenfalls nur die relative Mehrheit. Der zweite aber eine einfache. Der erste die Absolute.
3. Erklärungen oder Aufrufe der Duma benötigen die relative Mehrheit.

Gesetze benötigen nach wie vor die absolute Mehrheit

Wann aber benötigen wir die einfache Mehrheit, also das die Ja Stimmen die Mehrheit bilden?
#2
Gospodin President, waschi kolegi,

wo ist das Problem? Einfache Mehrheit und relative Mehrheit sind ein und dasselbe!
#3
Eben nicht Kollege Kamow


§7 - Mehrheitsdefinitionen

(1) Eine relative Mehrheit liegt vor, wenn auf einen Wahl- oder Abstimmungsvorschlag den meisten Zuspruch erhalten hat.
(2) Die einfache Mehrheit liegt vor, wenn ein Antrag von mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen befürwortet wird.

....

Bei 1. gilt folgendes

10 Stimmen sind möglich

8 werden abgegeben

2x ja
1x nein
5x enthaltung

angenommen.

Bei 2. gilt

10 Stimmen sind möglich

8 werden abgegeben

2x ja
1x nein
5x enthaltung

abgelehnt, weil nicht genug ja Stimmen

Also, wir könnten natürlich die relative Mehrheit streichen und sagen, wir brauche immer nur die Mehrheit der Ja Stimmen und Enthaltungen sind egal.
#4
wartet
#5
Die absolute und die relative Mehrheit dürften ausreichen. Eine einfache Mehrheit halte ich nicht für erforderlich.
#6
Gut dann streichen wir das.
#7
Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung

§1. §7. der GO wird wie folgt geändert

§7 - Mehrheitsdefinitionen
(1) Eine relative Mehrheit liegt vor, wenn auf einen Wahl- oder Abstimmungsvorschlag der meisten Zuspruch entfällt.
(2) Die absolute Mehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mehr als die Hälfte aller möglichen Stimmen erhält.
(3) Die Zweidrittelmehrheit liegt vor, wenn ein Antrag mindestens Zweidrittel aller möglichen Stimmen erhalten hat.
(4)Es gelten jene Mehrheitsverhältnisse die zur Stunde der Eröffnung einer Abstimmung bis zu deren Ende galten. Abgeordnete oder Pairs die wärend einer Abstimmung hinzukommen, dürfen an der Abstimmung nicht teilnehmen.

§2. Schlussbestimmung
Die Änderung tritt mit der Annahme der Duma in Kraft.
#8
Zustimmung!
#9
Wasche Kolega,

können wir abstimmen?
#10
Stimmen Sie dem vorliegenden Antrag zu?

[_] Da
[_] Net
[_] Wozderschanie

Abstimmungsdauer sieben Tage oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Geben Sie ihre Stimmenanzahl an.
  


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