28.11.2012, 00:20
§10. Fragestunde
(1)Jeder Fraktion steht die Möglichkeit zur Befragung der Regierung zu.
(2)Eine Befragung kann auf dem Dienstweg im Präsidium beantragt werden. Das Präsidium muss die Anfrage an die Regierung weiterleiten.
(3)Der Antrag muss die Fragen an die Regierung bereits beinhalten, die Anzahl der Fragen darf dabei fünf nicht überschreiten.
(4)Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Duma. Dem Regierungsmitglied oder Sprecher ist dabei automatisch Rederecht einzuräumen.
(5)Jeder Abgeordnete kann maximal drei Fragen zu den Antworten der Regierungserklärung stellen.
(6)Die Regierung ist verpflichtet, alle Fragen korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten.
(1)Jeder Fraktion steht die Möglichkeit zur Befragung der Regierung zu.
(2)Eine Befragung kann auf dem Dienstweg im Präsidium beantragt werden. Das Präsidium muss die Anfrage an die Regierung weiterleiten.
(3)Der Antrag muss die Fragen an die Regierung bereits beinhalten, die Anzahl der Fragen darf dabei fünf nicht überschreiten.
(4)Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Duma. Dem Regierungsmitglied oder Sprecher ist dabei automatisch Rederecht einzuräumen.
(5)Jeder Abgeordnete kann maximal drei Fragen zu den Antworten der Regierungserklärung stellen.
(6)Die Regierung ist verpflichtet, alle Fragen korrekt und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Wasche Kolega,
die Fraktion der DPA hat drei Fragen an das Außenministerium
1. wie wird die künftige Außenpolitik aussehen?
2. wird die Außenpolitische Doktrin befolgt oder verändert?
3. wie steht es um die langfristigen Beziehungen zur DU? Die Regierung kann die Beziehungen ja nicht abbrechen, da es einen Vertrag gibt.
Spasiba.