29.10.2007, 09:14
Herein.
Aja Herr Kollege.
Ich hoffe sie wissen weshalb ich sie habe rufen lassen.
Sie haben eine Klage, die formell eine Strafsache ist, Beleidigung, am Gericht zugelassen. Das ist nicht korrekt. Beleidigung ist laut Strafgesetzbuch ein Verbrechen und wird über die Staatsanwaltschaft geahndet.
Daher muss der Staatsanwalt hier die Klage erheben.
Da aber nun der Herr Staatsanwalt selbst beklagt wird, sehe ich wie immer eine Gesetzeslücke in der Sache.
Er wird sicher nicht gegen sich selbst aussagen.
Aja Herr Kollege.
Ich hoffe sie wissen weshalb ich sie habe rufen lassen.
Sie haben eine Klage, die formell eine Strafsache ist, Beleidigung, am Gericht zugelassen. Das ist nicht korrekt. Beleidigung ist laut Strafgesetzbuch ein Verbrechen und wird über die Staatsanwaltschaft geahndet.
Daher muss der Staatsanwalt hier die Klage erheben.
Da aber nun der Herr Staatsanwalt selbst beklagt wird, sehe ich wie immer eine Gesetzeslücke in der Sache.
Er wird sicher nicht gegen sich selbst aussagen.