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[01-01-1707212] Änderung des Diplomatiegesetzes
#1
Gesetz über die Rechte und Pflichten der Diplomaten

Präambel
Dieses Gesetz regelt den Status von Diplomaten, otschaftern, Gesandten und anderen diplomatischen Vertretern anderer Länder in Andro

§ 1 Agrément
(1) Ein Staat der zu Andro diplomatischen Kontakt aufnehmen will und dazu einen Diplomaten nach Andro entsendet, muss zuerst ein Agrément an Andro verfassen, indem der zu endsendende Diplomat genannt wird.
(2) Das Agrément wird vom Außenminister entgegengenommen und durch den Präsidenten der Republik bestätigt oder abgelehnt.
(3) Hat Andro das Agrément angenommen, gilt der Diplomat als "persona grata", und kann dementsprechend akkreditiert werden.
(4) Andro kann das Agrément auch verweigern, worauf der entsendende Staat einen neuen Diplomaten benennen muss.

§ 2 Akkreditierung
(1) Die Akkreditierung beglaubigt Andro, dass der Diplomat des entsendeten Staate als otschafter oder Diplomat mit der völkerrechtlichen evollmächtigung eben jenes arbeiten kann.
(2) Er erlangt mit der Akkreditierung die diplomatische Immunität.
(3) Die Akkreditierung nimmt der Präsidenten der Republik oder ein Stellvertreter entgegen und bestätigt diese.
(4) Eine Akkreditierung kann auch wieder durch den Präsidenten der Republik entzogen werden und der Diplomat zur "person non grata" (unerwünschte Person) erklärt werden. Er ist ab diesem Zeitpunkt kein Diplomat des corps diplomatique mehr.

§ 3 Corps Diplomatique (CD)
(1) Jeder akkreditierte oder beglaubigte Diplomat eines anderen Staates gehört dem Corps Diplomatique an.
(2) Die Abkürzung lautet CD. Sie ist auf allen Fahrzeugen der Diplomaten anzubringen.
(3) Mitglieder des CD genießen Diplomatische Immunität.
(4) Sie genießen vollste Freizügigkeit im Land, wie sie laut Gesetz und Verfassung gegeben ist.

§ 4 Diplomatische Immunität
(1) Diplomatische Immunität genießen alle Personen des CD, sowie alle eingereisten Staatsoberhäupter und Regierungschefs souveräner Staaten, die sich offiziel angemeldet haben.
(2) Diese wären:
-Immunität vor dem Gesetz
-Immunität vor polizeilicher Gewalt
-Immunität vor Verhaftungen
-Immunität vor juristischen Aktionen
-Immunität vor Auslieferung
(3) Die Immunität kann nur durch Entzug der Akkreditierung verloren werden.
(4) Dies geschiet unter Absprache mit dem Entsenderstaat.
(5) In schwerwiegenden Fällen, wie z.. Mord oder wiederholtes Vergehen gegen die Gesetze Andros, kann die Entziehung der Akkreditierung auch ohne die Zustimmung des Entsenderstaates geschenen.

§ 5 Botschaften, Konsulate und Vertretungen
(1) Botschaften anderer Staaten gelten als unverletzlich und dürfen ohne Genehmigung der Botschaft vom Gastland nicht betreten werden. Sie sind jedoch nicht exterritorial.
(2) Auf ihnen gelten sowohl die Gesetze Andros auch auch derer des Entsenderstaates.
(3) Andro stellt den Staaten Gelände und Gebäude als otschaften bereit.
(4) otschaften haben für ihr eigenes Personal und ihre eigene Sicherheit zu sorgen. Dennoch können sie androische Staatsbürger beschäftigen.
(5) In Fällen der nationalen Sicherheit können auch Polizisten aus Andro zur ewachung bereitgestellt werden.
(6) Staaten ohne vertragliche Bindung können ein Konsulat beantragen, dass als Vertretung gilt, nicht aber den Status einer Botschaft genießt.

§ 6 Persona non grata
(1) Persona non grata sind Personen, die in Andro unerwünscht sind.
(2) Dies können Diplomaten, aber auch Politiker oder Zivilisten und Militärs aus anderen Ländern sein.
(3) Persona non grata haben keine Einreiseerlaubnis und müssen das Land verlassen.
(4) Das Außenministerium führt eine Liste der unerwünschten Personen und kann, neben dem Präsidenten der Republik Personen auf die Liste setzen oder aber diese von dieser streichen. Die Duma kann dagegen Einspruch erheben.
(5) Sollten unerwünschte Personen in Andro illegal einreisen, so gilt dies als Straftat.
(6) Gründe für den Status der persona non grata sind
-Kriegsverbrechen
-Verbrechen gegen die Menschlichkeit
-Kriminalität
-Terrorismus
-Verstoß gegen die Gesetze Andros

§ 7 Diplomatisches Korps Andro (DKA)
(1) Im Gegensatz zum corps diplomatique besteht das Diplomatische Korps Andros aus den Diplomaten Andros in anderen Ländern.
(2) Das DKA befindet sich im Außenministerium.
(3) Dort gehen alle erichte der Diplomaten ein die sie Andro aus anderen Ländern übermitteln.
(4) Das DKA untersteht dem Außenminister oder dessen Vertreter.
(5) Das DKA leitet Weisungen des Außenministeriums an die Diplomaten weiter.
(6) Die Diplomaten Andros werden von der Regierung ernannt. Die Duma kann gegen diese Ernennung Einspruch erheben und einen anderen Kandidaten fordern.

§ 8 Diplomatische Verträge/Internationale Organisationen
(1) Die Regierung kann Verträge mit anderen Staaten oder Organisationen eingehen, muss diese aber von der absoluten Dumamehrheit bestätigen lassen.
(2) Der eitritt zu internationalen Organisationen benötigt eine Volksabstimmung.

§ 9 Exekutivabkommen
(1)Die Regierung der Föderalen Republik Andro hat die Möglichkeit mit anderen Staaten oder Regierungen Exekutivabkommen bzw. völkerrechtliche Abkommen einzugehen, ohne diese von der Duma ratifizieren zu lassen.
(2)Die Duma muss die Abkommen dann ratifizieren, wenn größere Geldsummen für den Vertrag oder deren Inhalt zur Umsetzung benötigt werden, die die Mittel des Präsidialamts und bzw. oder des Außenministeriums übersteigen.
(3)Es ist der Regierung gestattet über diese Abkommen Vertreter oder Konsule der Föderalen Republik in die Gastländer zu entsenden oder zu empfangen, die jedoch nicht den Status von otschaftern genießen dürfen.
(4)Die bereitgestellten Vertretungen dürfen keine otschaften beherbergen und sind auch kein exterritoriales Gebiet.


§ 10 Sonstiges
(1) Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
(2) Es ersetzt das Alte.

Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Wasche Deputati,

nach der Verfassungsänderung sind einige kleine redaktionelle Änderungen nötig geworden. Daher wurde Ministerpräsident in Präsident der Republik umgeändert.
Das war auch schon alles.

Spasiba.
#3
Aleksander schaut seine Unterlagen durch, kein Einwand. Hofftlich werden die Punkte schnell abgearbeitet.
#4
Wasche Kolega,

die DPA stimmt dem so zu.
#5
Gibt es vielleicht die Möglichkeit durch ein Änderungsgesetz o.ä. pauschal überall "Ministerpräsident" durch "Präsident" zu ersetzen?
#6
Wasche Kollega,

es ist ihre erste Sitzung aber ich bitte sie sich einmal die Geschäftsordnung durchzulesen. Es gibt eine Anredeformel.

Abgeordnete/Dumapräsident -> Abgeordnete "Wasche Kolega"
Abgeordnete/Gäste/Minister -> Dumapräsident "Gospodin President"
Minister -> Abgeordnete "Wasche Deputuati"

Sie haben aber Recht, das wäre einfacher, es sind aber ohnehin nicht viele Gesetze. Wir haben es damals beim Zarenreich aber ebenso gehandhabt durch ein Änderungsgesetz. Da aber einige der zu bearbeitenden Gesetze auch anderweitig bearbeitet werden müssen, kann man diese 2-3 Gesetze auch so bearbeiten.
#7
Wasche Kolega,

kann man abstimmen?
#8
Wasche Kolega,

ich schlage hiermit vor, dass wir wie bei der Änderung des Föderationsgerichtshofes sowie dem Namen Zarenreich und Föderale Republik hier ähnlich verfahren, es wurde ja auch vorgeschlagen.


Beschluss der duma zur Änderung der Namenswahl

§1. Allgemeines
Dieser Beschluss der Duma ändert den Namen Ministerpräsident zu Präsident der Republik in allen Gesetzen und Weisungen Andros.

§2. Schlussbestimmung
Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme durch die Mehrheit in Kraft. Die Regierung wird dann beauftragt die in §1. genannten Änderungen vorzunehmen.
#9
Gospodin President,

ich bitte um Entschuldigung.

Ich bin für eine Abstimmung.
#10
Wasche Kolega,

stimmt der Rest dem zu?
  


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