17.06.2012, 11:25
Wahlamt der Föderalen Republik Andro
Ankündigung und Bekanntmachung des Wahlamts der Föderalen Republik Andro
Hiermit wird die Volksabstimmung über die Änderung der Verfassung für den Zeitraum von 01.07.2012 - 06.07.2012 angekündigt.
Die Eintragung in das Wahlregister beginnt ab dem 24.06.2012 und dauert bis zum 1.07.2012.
Zeitrahmen:
17.06.2012 Ankündigung Volksabstimmung
24.06.2012 - 1.07.2012 Eintragung in das Wahlregister
1.07.2012 - 06.07.2012 Volksabstimmung
06.07.2012 Verkündung des Ergebnis
Der Wahlamtsleiter
Koskow den 17. Juni 2012
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Gesetz über die Änderung der Vefassung der Föderalen Republik Andro
§1. Allgemeines
(1)Dieses Gesetz hat die Aufgabe, die Verfassung der Föderalen Republik wie folgt zu ändern:
1. Titeländerung zu "Verfassung der Föderalen Republik Andro"
2. Änderung der Präambel von "Jugo-Vostochnaja" zu "Almachistan".
3. §4) Streichung des Satzes "Niemand kann gegen seinen Willen zu einem Dienst gezwungen werden."
4. Änderung der Sitze der Duma von 151 zu 500.000 pro Bürger.
5. Verdoppelung der Sitze für die Provinzen in §5a).
6. Festlegung von allgemeinen, freien, direkten, geheimen und gleichen Wahlen der Provinzpairs.
7. Änderung in §6) der Ministerpräsident ist künftig der Präsident der Republik. Er hat Notstandsvollmachten. Näheres regelt ein Gesetz.
8. Der Präsident kann nicht Mitglied der Duma sein
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Verfassung der Föderalen Republik Andro
Beseelt von dem Gedanken, eine freie Weltordnung zu errichten, in der jeder frei irgendwelcher Standesunterschiede sein Leben verwirklichen kann, ungehindert einer obrigkeitlichen Bevormundung, haben sich die Bürger in den fünf Provinzen Mostovskaja, Korgowska, Ribir, Wiltuvija und Almachistan, nachdem sie den Zaren und seine Gefolgschaft vertrieben, diese Verfassung gegeben.
§ 1) Von dem Staate
Die Föderale Republik Andro ist ein in seinem Gebiete unteilbarer, freier, föderaler und republikanischer Rechtsstaat. Die Landesfarben sind rot und weiß. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
§ 2) Von den Menschen
Alle Menschen sind gleich. Jegliche Standesunterschiede sind abgeschafft. Die "Erste Konvention über Menschenrechte" der Vereinten
Virtuellen Nationen vom 24. Januar 2007 in ratifizierter Form ist Bestandteil dieser Verfassung.
Die Menschen in Andro leben und wirken gemeinschaftlich, friedlich, solidarisch und freundschaftlich, um die Freiheit und den Wohlstand des
Einzelnen und des ganzen Volkes zu gewährleisten.
§ 3) Von dem Androischen Volke
Als Bürger der Föderalen Republik Andro darf sich nennen, wer die in dieser Verfassung geschriebenen Grundregeln, die Republik und seine verfassungsmäßig geschützten Institutionen anerkennt und achtet. Das Nähere regelt ein Gesetz.
§ 4) Von den Bürgerlichen Rechten
Jeder Staatsbürger der Föderalen Republik Andro hat das Recht auf materielle Versorgung durch den Staat im Alter sowie im Falle von Krankheit und/oder Arbeitsunfähigkeit.
Die Religionsfreiheit sowie die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses und des Gewissens werden gewährleistet.
Menschen, die wegen Verfechtung ihrer eigenen Interessen, wegen wissenschaftlicher Betätigung oder wegen nationalen Befreiungskampfes verfolgt werden, vor Kriegen, Gewalt und Hunger flüchten, wird uneingeschränkt das Recht auf Asyl gewährt.
Alle Androsen genießen das Recht, sich frei im Gebiet der Föderalen Republik Andro zu bewegen.
Das Recht auf Eigentum wird gewährleistet.
Im Rahmen der Werte Andros kann jeder seine Meinung frei äußern und verbreiten, sich friedlich und ohne Waffen versammeln und Vereinigungen bilden.
§ 5) Von der Gesetzgebung
Die Gesetzgebung wird durch ein in freien, gleichen, geheimen, direkten und allgemeinen Wahlen für vier Monate bestimmtes, unabhängiges Mandaten bestehendes Parlament ausgeübt. Dabei werden 500.000 Bürger der Föderalen Republik Andro durch einen Abgeordneten vertreten. Es beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder über einfache Gesetze. Das Nähere regelt ein Gesetz.
In nachfolgenden Bereichen hat die Republik gegenüber den Provinzen ausschließliche Gesetzgebungskompetenz:
-Außen- und Sicherheitspolitik
-Polizeiwesen
-Bildungswesen
-Münz- und Währungswesen
-Staatsangehörigkeit
-Zoll-, Steuer- und Handelsgesetzgebung
-Eisenbahnwesen, Schifffahrtswege, Raum- und Luftfahrt
-Post- und Fernmeldewesen
-Bürgerliche Rechte
-Strafrecht
-Geheimdienste
-Finanzaufsicht und Bankenkontrolle
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt die Republik das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Republikgesetze den Provinzialgesetzen vorgehen. Das Initiativrecht steht allen Bürgern der Freien Republik Andro zu. Die Abgeordneten des Parlaments können für Äußerungen, die sie vor dem Parlament oder in ihrer ausdrücklichen Funktion als Abgeordnete getätigt haben, nicht strafrechtlich verfolgt werden.
§ 5a) Von den Provinzen
Die Vertreter der Provinzen haben Rede- und Stimmrecht zu allen im Parlament tagenden Angelegenheiten. Die Verteilung des Stimmrechts ergibt sich wiefolgt:
Mostovskaja - 102 Stimmen
Korgowska - 58 Stimmen
Wiltuwija - 50 Stimmen
Ribir - 40 Stimmen
Almachistan - 35 Stimmen
Im Parlament sitzende Provinzvertreter dürfen nicht gleichzeitig als Abgeordnete im Parlament tätig sein. Alle Provinzvertreter müssen in regelmäßigen Abständen durch die gesetzgebenden Organe auf Provinzebene in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen gewählt werden. Das Nähere regeln Provinzgesetze
§ 6) Von dem Ministerrat
Die Regierung übernimmt der Ministerrat. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Ministern und dem vorsitzenden Präsidenten der Republik.
Der Präsident der Republik vertritt die Föderale Republik Andro nach innen und nach außen, er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat das Recht bei nicht anders abwendbarer Gefahr für die Republik, oder das androische Volk den Notstand zu erklären. Das Nähere regelt ein Gesetz Er wird für vier Monate in freien, gleichen, direkten, geheimen und allgemeinen Wahlen durch das ganze Volk gewählt.
Die Minister werden durch den Präsidenten der Republik ernannt. Bei der Ernennung haben sie das allgemeine Treuebekenntnis auf die Verfassung zu leisten.
Der Regierung kann durch das Parlament in einer Abstimmung das Vertrauen entzogen werden, indem es mit der Mehrheit von 2/3 der Abgeordneten einen Gegenkandidaten benennt. Dann sind innerhalb eines Monats Neuwahlen für das Amt des Präsidenten der Republik durchzuführen. Weiteres regelt ein Gesetz. Der Präsident kann kein Mitglied der Duma sein.
§ 7) Von der Gerichtsbarkeit
Für alle rechtlichen Angelegenheiten Andros gibt es ein in allen Teilen zuständiges Gericht für ganz Andro. Die Einrichtung von Provinzialgerichten bleibt davon unberührt. Jeder Bürger hat das Recht mit der Behauptung, ihm sei Unrecht geschehen, das oberste Gericht anzurufen. Die Richter sollen frei und unbefangen mit der natürlichen Härte des Gesetzes entscheiden.
Dem obersten Gericht stehen drei Richter vor, von denen einer durch den Ministerrat, einer durch das Parlament und einer durch die Provinzen bestimmt wird.
Das Nähere regelt ein Gesetz.
§ 8) Von dem Völkerrecht
Als Mitglied Internationaler Organisationen im Verband völkerrechtlich eigenständiger Staaten verpflichtet sich die Föderale Republik Andro, das Selbtbestimmungsrecht der Völker zu wahren. Sie ist bestrebt nach einem guten und freundschaftlichen Umgang mit seinen Nachbarn und allen Völkern der Welt.
Der Beitritt der Föderalen Republik Andro zu einer Internationalen Organisation bedarf der Zustimmung von mindestens der Hälfte des Volkes in einer Volksabstimmung.
Die Beteiligung der Republik Andro an einem Angriffskrieg oder die Herbeiführung eines solchen ist mit der Verfassung unvereinbar.
§ 9) Schluß-Akte
Die allgemeine Bekenntnisformel lautet: "Hiermit schwöre ich, Name, das ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allezeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Diese Verfassung tritt mit dem Tage in Kraft, wenn sie durch das gesamte Volk Andros angenommen und ratifiziert wurde. Sie ersetzt damit alle älteren Verfassungen.
Eine Änderung der in diesen Dokument beschriebenen Artikel ist nur mit Zustimmung von 3/4 aller Bürger des androischen Volkes möglich.
(1)Die Verfassungsänderung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem sie durch das androische Volk beschlossen wurde.
(2)Die Annahme der Verfassungsänderung zu den nächsten Ministerratswahlen hat direkten Einfluss auf diese. So sind alle Änderungen, insbesondere jene aus §6. sofort umzusetzen.
(3)Der Gesetzesgeber ist dazu verpflichtet, die nötigen Gesetzesänderungen im Rahmen der Verfassungsänderungen zeitnahe durchzuführen.[/doc][/doc]