25.06.2012, 21:12
Wasche Kolega,
die Regierung legte am heutigen Tage eine Uka über die Regelung des Solds für Soldaten fest.
Ich möchte nun folgende Unregelmäßigkeiten festhalten:
1.
Die Uka wurde nicht vom entsprechenden Minister, sonderm vom Ministerpräsidenten, bei fraglicher Zustimmung des Ministerrates vorgelegt.
2. Besondere Zuwendungen nach §2. sind in Ordnung, aber nicht in dieser enormen Höhe. Weder ist das im Wehretat vorgesehen noch ist das leistbar. Zumal hier nicht zwischen einem Wehrdienstleistenden und einem Berufssoldaten unterschieden wird.
Erhält jeder Soldat für die Manöverteilnahme 100 ARW/Tag, ist der Etat sehr schnell leer.
Ich empfehle hier gar kein Manövergeld, da dies der Beruf der Soldaten ist!
Punkt (7), die Teilnahme an Kriegshandlungen sollte aber mit 10 ARW pro Tag vergütet werden.
(5) ist nicht rechtens, da es bereits nach dem Sozialgesetzbuch Kindergeld gibt. Hier eine bevorzugte Behandlung für Soldaten einzuführen, würde ein enorm soziales Ungleichgewicht herstellen.
(4) das Weihnachtsgeld sollte eher einem 13. Monatsgehalt entsprechen, ggf. maximal das doppelte Gehalt.
Ein Begrüßungsgeld lehnen wir auch ab. Wir haben eher zu viele als zu wenige Bewerber für die Armee!
Die Zuwendung für Versehrte und Hinterbliebene wird auch vom Sozialgesetzbuch bewerkstelligt. Es ist nicht notwendig.
Mir scheint, die Regierung will in ihren letzten Tagen nochmal eine gewaltige Sold- und Lohnerhöhung für ihr wichtiges klientel durchdrücken.
Spasiba.
die Regierung legte am heutigen Tage eine Uka über die Regelung des Solds für Soldaten fest.
Ich möchte nun folgende Unregelmäßigkeiten festhalten:
1.
§ 12 Besoldung (MilGB)
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat
die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen
Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat
die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen
Streitkräfte im Wege der Uka fest.
Die Uka wurde nicht vom entsprechenden Minister, sonderm vom Ministerpräsidenten, bei fraglicher Zustimmung des Ministerrates vorgelegt.
2. Besondere Zuwendungen nach §2. sind in Ordnung, aber nicht in dieser enormen Höhe. Weder ist das im Wehretat vorgesehen noch ist das leistbar. Zumal hier nicht zwischen einem Wehrdienstleistenden und einem Berufssoldaten unterschieden wird.
Erhält jeder Soldat für die Manöverteilnahme 100 ARW/Tag, ist der Etat sehr schnell leer.
Ich empfehle hier gar kein Manövergeld, da dies der Beruf der Soldaten ist!
Punkt (7), die Teilnahme an Kriegshandlungen sollte aber mit 10 ARW pro Tag vergütet werden.
(5) ist nicht rechtens, da es bereits nach dem Sozialgesetzbuch Kindergeld gibt. Hier eine bevorzugte Behandlung für Soldaten einzuführen, würde ein enorm soziales Ungleichgewicht herstellen.
(4) das Weihnachtsgeld sollte eher einem 13. Monatsgehalt entsprechen, ggf. maximal das doppelte Gehalt.
Ein Begrüßungsgeld lehnen wir auch ab. Wir haben eher zu viele als zu wenige Bewerber für die Armee!
Die Zuwendung für Versehrte und Hinterbliebene wird auch vom Sozialgesetzbuch bewerkstelligt. Es ist nicht notwendig.
Mir scheint, die Regierung will in ihren letzten Tagen nochmal eine gewaltige Sold- und Lohnerhöhung für ihr wichtiges klientel durchdrücken.
Spasiba.