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[02-05-30032012] Änderung Militärgesetzbuch
#1
§ 12 Besoldung

(1) Der Verteidigungsminister legt im Einvernehmen mit dem Ministerrat
die Besoldung der Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der föderalen
Streitkräfte im Wege der Uka fest.
(2) Die Solde sind jährlich der mittleren jährlichen Geldentwertung anzupassen.



Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
wartet
#3
Uwoschamije dami i gospod,

die Regierung schlägt ihnen die folgende Änderung des Militärgesetzbuches vor. Damit wird einerseits eine fortlaufende Anpassung der Solde in den föderalen Streitkräften an die aktuelle Kaufkraft und unkomplizierte Solderhöhungen durch eine Verringerung der Bürokratie ermöglicht.

Daher bitte ich um ihre Zustimmung.

Spasibo!
#4
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

ich kann das nachvollziehen, würde aber um den Zusatz bitten, dass die Regierung die Duma als oberste Instanz des Finanzwesens stets darüber unterrichtet werden muss, wenn entsprechnede Änderungen anfallen.
#5
Gospodin President, wasche kolega,

wofür soll dies von Nutzen sein außer für mehr Bürokratie? Aufgrund des Informationsgesetzes wird dies sowieso öffentlich bekanntgegeben. Warum dann eine doppelte und dreifache Information?
#6
Gospodin Ministr, Wasche Kolega,

das die Gehälter oder der Sold von Beamten und Soldaten vom Staat bzw. der Regierung festgelegt wird, ist gut und richtig. Das bedeutet in der Tat weniger Bürokratie, aber auch weniger Kontrolle.
Mir missfällt schon etwas, dass die aktuelle Regierung mehr und mehr Rechte der Duma abzieht und für sich draufschlägt. Dies vor allem im Bereich der militärischen Rüstung und Einzelffinanzierung.
So gesehen, könnte der Minister den gesamten Wehretwta nur für die Sölder draufschlagen, die Materialkosten dann mit 0 ARW ansetzen.
Kann, muss nicht. Aber weil er es kann, fehlt mir eben hier die Kontrolle durch die Duma.
#7
Gospodin President, wasche Deputati,

das ist nun wirklich ein Extrembeispiel, fernab von jeglicher Realität. Beim besten Willen kann ich nicht verstehen, warum sie auf eine Extrawurst für die Duma bestehen, wo doch auch sie schon durch die öffentlichen amtlichen Bekanntmachungen unterrichtet werden, wie durch das Informationsgesetz vorgegeben.
#8
Gospodin Ministr, Wasche Kolega,

auch ich sehe nicht die Notwendigkeit Doppelregelungen zu treffen. Dies trägt nicht zum Abbau unnötiger Bürokratie bei. Ich bitte daraum, dass hier zweckmäßig gearbeitet und nicht auf Prinzipien rumgeritten wird.
#9
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

natürlich hat die Duma etwas dagegen, wenn sie um ihre Rechte gebracht werden soll.
Ich sehe das so: mit der ersten Änderung des Militärgesetzes hat die Regierung schon die Hoheit über den Einkauf mit nur geringer Rechenschaftspflicht gegenüber der Duma erhalten.
Nun möchten sie, dass die Duma noch mehr Kompetenzen abgibt, bei gleichzeitiger absoluter Instransparenz der Regierung? Sie informieren uns nicht über das Auslaufen von Schiffne, nicht über den Kauf oder Verkauf von Waffe oder sonstigen Gegenständen.
Diese Regierung ist der Duma rechenschaftspflichtig, und das absolut!
Solange sie meinen, der Duma Informationen vorenthalten zu müssen, solange reden wir weiter bei Gehältern mit und werden keine weiteren Kompetenzen abtreten.
#10
Gospodin President,

diese Regierung hat sie bisher regelmäßig über alle nennenswerten militärischen Aktivitäten informiert. Nehmen sie sich die Zeit regelmäßig die Pressemitteilungen und das Bundesgesetzblatt zu lesen. Dann sind sie vollauf informiert!
  


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