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System
#21
Ich werde da die Unterschrift verweigern.
Nicht, weil ich etwas vorhabe, sondern weil diese Immunität 1. "Standartausrüstung" jedes Staatsoberhauptes ist, sie 2. sehr praktisch ist um z.B. Strafzettel zu vermeiden. (Ja, auch für sowas wurde Immunität schon benutzt.Big Grin)
und 3. ,wohl das wichtigste: Ich will die Aktivität aufrecht erhalten.Wenn der Zar im Knast sitzt und die Gesetzgebung lahm ist, kommt Inaktivität, das will ich nicht.Wink
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#22
Nun, Strafzettel gehen kaum in die Höhe von 5000$!

Zudem, wenn sie nichts vorhaben, dann können sie das Gesetz reinen Gewissens unterschreiben.
Es ist ja nur eine Garantie für die Demokratie, falls mal irgendein Zar aus der Reihe tanzt.
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#23
Es steht noch nicht fest, ob es durchkommt.
Und wenn, dann lege ich es dem Oberhaus zur Prüfung vor.
Wenn DIE dann sagen, ist ok, dann unterschreibe ich auch.
Sehr demokratisch, das Gesetz durch beide Räte zu schicken, nicht?
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#24
Ja, das wäre demokratisch. Das Gesetz dient wie gesagt nur der Garantie für die Demokratie. So sorgt der Zar dafür das keiner aus dem Volk eine Diktatur erichtet und das Volk dafür, das der Zar keine Diktatur errichtet.

Aber vergessen sie beim Vorlegen nicht den ErsatzRegenten, der muss demokratisch gewählt werden(zhb. Duma)
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#25
Lies die Verfassung.
Wenn ich nicht entmündigt werde, ernenne ICH den.Wink
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#26
Das wäre kämme ja aufs gleich darauf an, darauf habe ich schon mehrmals hingewiesen!!

Zudem müssen Sie das nicht so persönlich nehmen, es geht mir ums allgemeine. Ich habe vertrauen in sie, aber eventuell nicht in ander Zaren.
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#27
Entschuldigen Sie, aber ich denke doch, dass ein Zar am besten weiß, wer ihn vertreten kann und wer nicht.
Daher behalte ich mir dieses Recht vor.Wink
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#28
Und was wenn ein Zar wegen Massenmord hinter Gitter sitzt?
Er würde jemanden Ernennen, der keinen Deut besser ist!!
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#29
Nein.Dann kann man ihn ja auch geistesgestört nennen und entmündigen.Big Grin
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#30
Na gut, nur schon das Gesetz ist ja ein Vorteil
Ich bin mit dem Vom Zaren ernannten einverstanden, wenn für diesen Regenten dasselbe gilt.
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