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[01-04-02022012] Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetz(FeReG)
#1
Feuerwehr- und Rettungsdienstgesetz(FeReG)



Dieses Gesetz regelt die Struktur der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Föderalen Rebuplik Andro.



§2 Feuerwehr und Rettungsdienst Allgemein

(1) Die Feuerwehr der Föderalen Republik Andro sorgt für den Schutz der
Bürger vor Bränden und Katastrophen. Sie löscht Brände, schützt vor
Überschwemmungen und rettet Menschen aus Notsituationen.

(2) Die Feuerwehr untersteht dem Innenministerium.

(3) Der Innenminister ernennt den obersten Feuerwehrkommandanten.

(4) Der Rettungsdienst sorgt für die ambulante Hilfe von verletzen Personen.

(5) Der Rettungsdienst untersteht dem Innenministerium.

(6) Feuerwehr und Rettungsdienst müssen jedem Menschen helfen und sich an Verfassung und Gesetz halten.



§3 Notrufnummer

(1) Die Rufnummer der Feuerwehr und des Rettungsdienstes lautet 551.

(2) Falschmeldungen und der Missbrauch der Notrufnummer stellen eine Straftat dar.

(3) Es besteht die Pflicht jedem Notruf nachzugehen.



§4 Berufsfeuerwehr

(1) Städte mit einer Einwohnerzahl von über 50.000 sind zum Betrieb einer Berufsfeuerwehr verpflichtet.

(2) Mitglieder der frewiliggen Feuerwehr müssen eine Ausbildung nach §6 durchlaufen.



$5 Freiwillige Feuerwehr

(1) Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr sind keine Angestellten der
Kommune und erhalten kein festes Gehalt. Sie erhalten jedoch eine
Aufwandsentschädigung von bis zu 40 ARW pro Einsatz.

(2) Freiwillige Feuerwehren sind immer an eine Berufsfeuerwehr gebunden und unterstehen dem örtlichen Kommandanten.

(3) Mitglieder der frewiliggen Feuerwehr müssen eine Ausbildung nach §6 durchlaufen.



§6 Katastrophenschutz

(1) Der Katastrophenschutz ist eine Sonderabteilung der Feuerwehr.

(2) Der Katastrophenschutz ist auf föderaler Ebene organisiert und kommt in Katastrophensituationen zum Einsatz.

(3) Die Mitglieder des Katastrophenschutzes müssen eine Ausbildung nach §6 durchlaufen.

(4) Der Katastrophenschutz untersteht direkt dem obersten Feuerwehrkommandanten der Föderalen Republik Andro.



§7 Rettungsdienst

(1) Jede Kommune hat für den Unterhalt eines Rettungsdienstes zu sorgen.

(2) Der Rettungsdienst kann von speziell ausgebildeten Mitgliedern privater Organisationen übernommen werden.

(3) Mitglieder des Rettungsdienstes müssen eine Ausbildung nach §6 durchlaufen.



§8 Ausbildung

(1) Die Ausbildung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird vom Innenministerium durch Verodnungen geregelt.



§9 Rechtliches

(1) Fahrzeuge des Rettungsdienstes und der Feuerwehr unterliegen im Einsatz nicht den Bestimmungen des Verkehrsgesetzes.

(2) Die mutwillige Verhinderung eines Einsatzes stellt eine Straftat dar.



§10 Abschlussbestimmung

(1) Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Wasche Kolega,

Der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Deputati,

dieses Gesetz regelt die Bestimmungen zu Feuerwehr und Rettungsdienst neu. Die meisten Dinge stellen lediglich eine Neuformulierung des alten Gesetzestextes dar. Besonders hinweisen möchte ich auf die Schaffung eines Katatstrophenschutzes, der der Feuerwehr angegliedert ist. Das hat den Vorteil, dass Katastrophenschützer ihre normale Arbeitszeit auch als Feuerwehrbeamte verbringen können und die Ausbildungen kooperieren können.

Diskussionpotential sehe ich bei der Einwohnergrenze in §4(1) und bei der Aufwandsentschädigung für freiwillige Feuerwehrleute. Die Regierung schlägt die Werte wie im Text genannt vor.

Ich möchte Ihnen zur Besserung Übersicht auch die Uka zur Verfügung stellen, die mit dem Gesetz einhergeht.Diese ist jedoch nicht das primäre Diskussionsobjekt.

Uka über die Ausbildung des Rettungsdienstes und der Feuerwehr

Diese Vereinbarung regelt nach §6 FeReG die Ausbildung der Feuerwehr und des Rettungsdienstes der Föderalen Republik Andro,

§1 Feuerwehr
(1) Ein Mitglied der Feuerwehr muss einen Nachweis der folgenden Ausbildungen vorweisen können:
a) Führerschein zum Fahren von LKWs und Rettungsfahrzeugen
b) Gruppenlehrgang I und
c) große Sanitätsausbildung
d) Brandschutz I
e) Bergung I
(2) Zur Beförderung zum Gruppenführer müssen die Lehrgänge Gruppenführer I, Brandschutz II, Bergung II und Einsatzleitung I belegt werden.
(3) Zur Beförderung zum Feuerwehrhauptmann muss der Lehrgang Einsatzleitung II und Katastrophenmanagement belegt werden.
(4) Es gibt die Möglichkeit folgende Zusatzausbildungen zu belegen:
a) ABC-Einsatz
b) Kampfmittel räumen
c) Katastrophenschutz

§2 Katastrophenschutz
(1) Mitglieder des Katastrophenschutes müssen Feuerwehrleute im Rang eines Gruppenführers sein.
(2) Mitglieder des Katastrophenschutzes müssen die Zusatzausbildung "Katastrophenschutz" nachweisen können.

§3 Rettungsdienst
(1) Ein Mitglied des Rettungsdienstes muss einen Nachweis der folgenden Ausbildungen vorweisen können:
a) Sanitätsausbildung
b) Führerschein zum Fahren von Rettungsfahrzeugen

§4 Allgemeines
(1) Die Kosten für verpflichtende Ausbildungen und Lehrgänge sind zu mindestens 80% von der Föderalen Republik Andro zu tragen.
(2) Die Föderale Republik Andro muss genügend Ausbilder und Schulungszentren zur Verfügung stellen.

§5 Abschlussbestimmung
(1) Diese Verodnung tritt mit Verkündigung in Kraft.
#3
Wasche Kolega, Gospodin Ministr,

ich erachte das Gesetz für sehr gut und deutlich besser und ausgereifter als das alte Katastrophenschutzgesetz.
Ich kann dem so zustimmen.
#4
Wasche Kolega,

gibt es weitere Meldungen?
#5
Gospodin President, wasche kolega,

ich kann der Vorlage ebenfalls zustimmen.

Spasibo
#6
Stimmen Sie der Vorlage für das Feuerwehrgesetz sowie der Uka zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#7
Ich bitte darum die Abstimmung nur für das Gesetz zu machen. Die Duma muss über die Uka nicht abstimmen, außerdem sollte sich die neue Regierung der Uka dann nochmal annehmen.
#8
Stimmen Sie der Vorlage für das Feuerwehrgesetz zu?

[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#9
Stimmen Sie der Vorlage für das Feuerwehrgesetz zu?

[50] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
#10
Stimmen Sie der Vorlage für das Feuerwehrgesetz zu?

[51] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer der Abstimmung 7 Tage, oder Erreichen der erforderlichen Mehrheit. Bitte geben Sie ihre Stimmenanzahl an
  


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