Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[02-02-21022012] Richter
#1
Wasche Kolega,

Richter Alexej Wladimirowitsch Godunow wurde von der Duma gewählt, ist aber bis heute in nur äußerst geringem Maße seiner Arbeit nachgekommen.
Ich beantrage daher hiermit seine Abwahl.

Spasiba.
#2
Gospodin President, wasche Kolega,

es wäre aber eine gute Sache, wenn wir zur Abwahl auch einen neuen Richter wählen könnten, damit der Senat vollständig ist. Ansonsten ist eine Abwahl sinnlos und brächte keinen Vorteil.
#3
Wasche Kolega,

ich verstehe ihre Bedenken. Gibt es denn Kandidaten? Der Senat kam bislang auch recht gut ohne drei Richter zurecht, zumal alle drei erst dann benötigt werden, wenn es zur Revision kommt. Das war bis dato noch nie der Fall.
#4
Gospodin President, wasche Kolega,

ich wüsste zur Zeit keinen Gegenkandidaten und würde daher auch nichts unternehmen. Im Mai läuft seine Amtszeit sowieso aus und ob er nun verschwunden oder abgewählt ist, ändert am Zustand des fehlenden Richter nichts. Das wäre nur unnötige Bürokratie.
#5
Wasche Kolega,

ich glaube aber, wir sollten dies einmal ändern.

GerO

(2) Der Senat wird auf 12 Monate gewählt und besteht aus drei
hauptamtlichen Richtern. Davon wird einer durch die Regierung gewählt,
einer durch die Duma, und der dritte in einer Volksabstimmung. Finden
sich nicht ausreichend Kandidaten für die zu besetzenden Richterstellen,
bleiben die unbesetzten Stellen vakant.

(3) Scheidet ein Richter innerhalb seiner 12monatigen Amtszeit vorzeitig
aus, findet eine Nachwahl statt für die verbleibende Amtszeit.

Richter sollten unbefristet im Amt sein und nicht ständig gewählt werden.
#6
Gospodin President, wasche Kolega,

ich kann mich Gospodin Kronskij da anschließen. Bei längeren Prozessen wäre es durchaus nicht zuträglich, wenn zwischendrin die Richter wechseln würden/müssten. Wir sollten daher einführen, dass die Richter per Abwahl von ihrem Amt entbunden werden können.
Ich sehe hier nur ein Problem bei dem durch das Volk bestimmten Richter, da eigentlich eine Volksabstimmung zur Abwahl getätigt werden müsste. Da Volksabstimmungen schon zur Einleitung eine gewisse Hürde haben, sollten wir hier über ein alternatives Verfahren nachdenken. Zum Beispiel Abwahl durch die Duma nach Initiativantrag.
#7
Wasche Kolega,

ich denke, dass ein durch das Volk gewählte Richter auch von diesem abgewählt werden sollte.
Dennoch sollten wir die Amtszeit als unbegrenzt ändern, dann aber hinzufügen, wenn ein Richter länger als 6 Monate inaktiv ist, dies als Rücktritt zu werten,
#8
Wasche Kolega,

ich bringe bald eine Gesetzesänderung hier ein.
#9
Gesetz zur Änderung der Gerichtsordnung

§1. Allgemeines
Dieses Gesetz ändert die Gerichtsordnung (GerO) wie folgt:

§ 2 Wahl der Richter
(1) Zum Richter berufen ist der, bei dem zu erwarten ist, daß er gemäß § 7 Verf. nach Recht und Gesetz handeln wird. Ebenso soll er die fachliche Befähigung zum Richteramt haben. Um dies zu prüfen, wird die Regierung zum Erlaß einer Verordnung ermächtigt.
(2) Der Senat wird auf Lebenszeit gewählt und besteht aus drei hauptamtlichen Richtern. Davon wird einer durch die Regierung gewählt, einer durch die Duma, und der dritte in einer Volksabstimmung. Finden sich nicht ausreichend Kandidaten für die zu besetzenden Richterstellen, bleiben die unbesetzten Stellen vakant.
(3) Scheidet ein Richter innerhalb seiner 12monatigen Amtszeit vorzeitig aus, findet eine Nachwahl statt für die verbleibende Amtszeit.

§2. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
#10
Gospodin President, wasche kolega,

eine Wahl der Richter auf Lebenszeit lehne ich ab. Eine zeitliche Periode, ohne Möglichkeit der Wiederwahl bevorzuge ich.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
4 Gast/Gäste