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[06-03-14122011] Datenschutzgesetz
#21
Gospodin President, wasche kolega,

dann ist dies eine uneindeutige Gliederung, denn auf Öffentliche Stellen folgen unmittelbar die Betroffenenrechte.
#22
Datenschutzgesetz (DsG)

Präambel
In diesem Sitz sollen nationale Richtlinien für die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten geregelt.

§1 Definition
(1) Personenbezogene Daten sind solche Daten, durch die sich eine Person zweifelsfrei identifizieren lässt.
(2) Als öffentliche Stelle gilt jedes Organ des androischen Staates.
(3) Alle nicht in (2) aufgeführten Stellen gelten als nicht öffentlich.

§2 Nicht öffentliche Stellen
(1) Daten dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
(3) Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweckbetrieb benötigt werden.
(4) Zugriffe und Nutzung von Datensätzen müssen dokumentiert sein.
(5) Daten müssen so geschützt sein, dass die Einsicht durch nicht berechtigte Personen nicht geschehen kann.
(6) Daten sollten möglichst anonymisiert erhoben werden.
(7) Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung und Gesundheit dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erhoben werden.

§3 Öffentliche Stellen
(1) Es gilt §2 (2),(4),(5),(7).
(2) Der Polizei muss nach richterlicher Genehmigung die Einsicht in alle vorhandenen Daten einer Person gewährt werden.
(3) Das Innenministerium muss zu jeder Zeit über Name und Anschrift eines Staatsbürgers unterrichtet sein. Diese Daten unterliegen nicht der Bestimmung §4(3).
(4) Eine öffentliche Stelle darf unter Angabe von Gründen §4 (1) und (3) verweigern.

§4 Betroffenenrecht
(1) Einer Person muss Auskunft über alle Daten gegeben werden, die über sie erhoben worden sind.
(2) Eine Person darf zu jeder Zeit die Weitergabe von Daten an Dritte untersagen oder erlauben.
(3) Eine Person darf zu jeder Zeit die Löschung personenbezogener Daten beantragen.

§5 Anwendung
(1) Die Bestimmungen des Gesetzes gelten nur für androische Personen und Stellen.
(2) Das Innenministerium ist berechtigt von jeder öffentlichen und nicht öffentlichen Stelle die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten zu verlangen.
(3) Der Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes stellt eine Straftat dar.

§6 Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.

Gospodin President, wasche kolega,

die Gliederung tut wohl wenig zur Sache. Zuerst wird definiert, dann wird erweitert. Wäre andersrum wohl noch unlogischer. Ich könnte Ihnen mehrere Gesetze nennen, deren Gliederung wesentlich uneindeutiger ist. §4 (1) und(3) finden auf öffentliche Stellen keine Anwendung, das steht in §3 (4). Wo ist nun also noch das Problem?
#23
Wasche Kolega,

solange §2 (7) nicht gestrichen ist, kann ich diesem Gesetz nicht zustimmen.
#24
Gospodin President, wasche kolega,

ich würde mich über die Meinung von Gospodin Godunow hierzu sehr freuen.
#25
Gospodin President, wasche kolega,

mich würde interessieren, was sie mit diesem Abschnitt bezwecken wollen. Ich empfinde ihn als befremdlich.
Warum muss diese gruppierung noch vorgenommen werden, wenn Sie es in den Abschnitten zuvor allgemein geregelt haben?
#26
Es geht hier um vertrauliche Daten, die wirklich niemanden etwas angehen. Die Adresse, Telefonnummer oder andere persönliche Daten, wie im Abschnitt davor geregelt, dienen vielen Firmen und Institutionen zum Zweckbetrieb. DIe in §2(7) genannten Daten könnten aber zur Diskrimierung führen und sind tatsächlich höchstens zu statistischen Zwecken nützlich. Eigentlich müsste die sexuelle Orientierung auch in diesen Abschnitt aufgenommen werden.
Wenn diese Daten nicht extra geregelt werden, hieße das, dass sie bei Einwilligung zur Speicherung von Daten (Adresse z.B.) auch die Einwillung zur Speicherung ihrer Gesundheitsakte oder Ähnlichem geben würden.
#27
Wasche Kolega,

ich erinnere an die formelle Anredeformel.

Zudem erachte ich dieses Gesetz als Erschwerung für die Arbeit von Staat und Behörden.
Prinzipiell ist es gut, aber im Detail stecken Probleme. Andro als Vielvölkerstaat muss alle Daten erfassen können.
#28
Gospodin President, wasche kolega,

das Wahlgesetz und das Steuergesetz erschweren die Arbeit des Staates auch, da Bürokratie nötig ist, trotzdem fördert es die Demokratie.
Und wenn sie mir wirklich sinnvoll erklären können, wofür Andro, ob Vielvölkerstaat oder nicht, die in §2(7) genannten Daten braucht, könnte ich auch nachvollziehen, warum Sie sich dagegen sperren. Oder geht es nur um Machterhaltung und Überwachung?
#29
Wasche Kolega,

nun ich möchte nicht erleben, was passiert, wenn der Staat verschiedene Leute durcheinanderbringt oder vermischt weil er nicht weiss, welcher Religion oder Ethnie sie angehören und es hinterher zu Streitigkeiten kommt.
#30
Gospodin President, wasche kolega,

an welcher Stelle sollte denn so etwas passieren? Soweit ich weiß, darf man den Aufenthaltsort in Andro selbst wählen, wenn man nicht gerade unter polizeilichem Arrest steht.
  


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