Wasche Deputati,
ich möchte die Änderung des Einreisegesetzes vorschlagen.
Derzeit besteht eine Beschränkung der Aufentahltsdauer mit einem Visum nur für Personen, mit deren Heimatstaaten wir keine Vereinbarung getroffen haben.
Da nun fünf Staaten mit Andro die Visafreiheit vereinbart haben, müssen wir auch hier Bestimmungen treffen.
Ich schlage daher ebenfalls wie bei einem Visa vor, dass man ab dem Zeitpunkt der Einreise maximal 3 Monate in Andro verbleiben darf. Danach muss man einen Antrag für eine Aufenthaltsgenemigung stellen.
Spasiba.
§ 1 Einreise
(1) Zur Einreise in die Föderale Republik Andro ist ein gültiges Visum erforderlich, welches bei Reiseantritt beantragt und vor der Einreise ausgestellt sein worden muss.
(1a)Das Visum ist jederzeit mitzuführen und ist bei der Einreise ebenfalls als Sichtvermerk im Reisepass einzutragen.
...
(4)Bei entsprechenden vertraglichen Verbindlichkeiten, sind betroffende ausländische Staatsbürger von der Visapflicht befreit.
(4a)Mit der visafreien Einreise entfällt das Einreiseformular, es muss nur der Pass vorgezeigt werden. Ausländer haben ab dem Zeitpunkt der Einreise für die Dauer von 3 Monaten das Aufenthaltsrecht in Andro. Nach Ablauf der Frist ist eine Aufenthaltsgenehmigung nötig.
(5) Ein Visum ...
(6) Die Erschleichung ...
(7)Vorbestraften Personen ...
(8) Sollte eine ...
(9)Hotels, Motels, Pensionen oder andere Unterkunftsdienstleister haben die Personaldaten eines jeden Gastes aufzunehmen und für die Dauer von einem Jahr zu sichern.