11.01.2012, 22:04
Stellungnahme des Obersten Synods der androisch-katholischen Kirche in der Frage der Zulässigkeit eines kirchlichen Begräbnisses im Falle einer überlegten Selbsttötung
Der Oberste Synod der androisch-katholischen Kirche hat nach reiflicher Überlegung beschlossen und verkündet wie folgt:
Sein Leben empfängt jeder Mensch direkt vom Schöpfer. Daraus folgt, dass kein Mensch über das Leben anderer noch über sein eigenes Leben disponieren und verfügen kann. Der einzige Herr über Leben und Tod ist Gott selbst. Nur er gibt Leben, nur er kann es wieder nehmen.
Daraus folgt, dass eine Selbstötung ein ungeheuerlicher Akt der Anmaßung ist. Der Betreffende stellt sich hierdurch auf eine Stufe mit Gott selbst und lehnt sich gegen den Herrn auf.
Das Tötungsverbot des Alten Testaments ist in diesem Lichte nicht nur als Verbot der Tötung anderer Menschen zu verstehen, sondern findet auch auf das eigene Leben Anwendung. Folglich ist sowohl die Tötung eines anderen Menschen, als auch die überlegte Selbsttötung als gleichwertig zu betrachten, so dass auch die überlegte Selbsttötung eine schwere Sünde darstellt, welche die Exkommunikation ipso facto nach sich zieht.
Die heilige Kirche gibt jedoch die Hoffnung auf eine Errettung aller Seelen durch die unendliche Gnade des Herrn nicht auf und betet daher auch für jene, welche nicht in der Gnade des Herrn verstorben sind.
Der Oberste Synod hat aufgrunddessen im Falle der Selbsttötung des Anton Atinkowitsch Antonow folgendes entschieden:
1. Ein kirchliches Begräbnis wird nicht gewährt.
2. Im Rahmen einer Totenandacht wird für das Seelenheil des Anton Atinkowitsch Antonow gebetet.
Jakowgrad am 11. Januar im Jahre 2012 nach der Fleischwerdung des Herrn.
Der Oberste Synod der androisch-katholischen Kirche hat nach reiflicher Überlegung beschlossen und verkündet wie folgt:
Sein Leben empfängt jeder Mensch direkt vom Schöpfer. Daraus folgt, dass kein Mensch über das Leben anderer noch über sein eigenes Leben disponieren und verfügen kann. Der einzige Herr über Leben und Tod ist Gott selbst. Nur er gibt Leben, nur er kann es wieder nehmen.
Daraus folgt, dass eine Selbstötung ein ungeheuerlicher Akt der Anmaßung ist. Der Betreffende stellt sich hierdurch auf eine Stufe mit Gott selbst und lehnt sich gegen den Herrn auf.
Das Tötungsverbot des Alten Testaments ist in diesem Lichte nicht nur als Verbot der Tötung anderer Menschen zu verstehen, sondern findet auch auf das eigene Leben Anwendung. Folglich ist sowohl die Tötung eines anderen Menschen, als auch die überlegte Selbsttötung als gleichwertig zu betrachten, so dass auch die überlegte Selbsttötung eine schwere Sünde darstellt, welche die Exkommunikation ipso facto nach sich zieht.
Die heilige Kirche gibt jedoch die Hoffnung auf eine Errettung aller Seelen durch die unendliche Gnade des Herrn nicht auf und betet daher auch für jene, welche nicht in der Gnade des Herrn verstorben sind.
Der Oberste Synod hat aufgrunddessen im Falle der Selbsttötung des Anton Atinkowitsch Antonow folgendes entschieden:
1. Ein kirchliches Begräbnis wird nicht gewährt.
2. Im Rahmen einer Totenandacht wird für das Seelenheil des Anton Atinkowitsch Antonow gebetet.
Jakowgrad am 11. Januar im Jahre 2012 nach der Fleischwerdung des Herrn.