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Andro - Dreibürgen
#11
Jeder Staat und jedes Volk hat die Staatsform die zu ihm passt oder ihm als die beste erscheint.
Nun Andro hat dies per Volksabstimmung geregelt.
Sowohl die Monarchie als auch die Republik.
Dreibürgen kann zu Recht stolz auf seinen Kaiser und seine Monarchie sein. Und natürlich auch auf die Regierung, den Reichskanzler, Reichstag- und Rat.
Andro strebt in keinster Weise die Veränderung irgend eines Staates an. Wer ist wie er ist, und damit zufrieden ist, das findet unser Wohlwollen.

Nun gerne rufe ich sie künftig in ihrem Büro oder auf ihrem Handy an.

gibt ihm eine Visitenkarte

Das sind meine Privat- und Dienstnummern.
Mobiltelefon, Festnetzadresse, Emailadresse etc. Sie können mich gerne jederzeit anzrufen. Ihre Anrufe werden auch umgehend durchgestellt, sollte ich nicht direkt am Höhrer sein.
Wenn sie möchten, können wir das ganze aber auch in einem Exekutivabkommen bzw. einer Gemeinsame Erklärung schriftlich festhalten. Ich bin mir sicher im Laufe des Gesprächs werden noch mehr Punkte dazu kommen.

Nun ihre Armeeführung, ja auch dort gibt es natürlich leider gewisse Resentiments. Aber jede Armee will ja eines: ein Feindbild schaffen und es bekämpfen.
Wir versuchen schon seit längerer Zeit mit dem dreibürgisch-androischen Freundschaftsverein mehr für die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern zu werben.

Denken sie an die Möglichkeiten die gegeben wären, wenn wir wirtschaftlich, politisch und militärisch zusammen arbeiten würden.
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#12
Da sie ja hier sind geht es vllt. auch so schneller.
Diese Vertragsänderung habe ich ihrem Botschafter vorgelegt, bislang aber keine weitere Reaktion.
Der Vorschlag für die Partnerschaft liegt dem Reichsprotektor nun auch schon gut 2 Monate vor.


Grundlagen- und Friedensvertrag zwischen der Föderalen Republik Andro und dem Kaiserreich Dreibürgen

§1 Allgemeines:
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen streben hiermit diplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an. Der Kriegszustand wird für beendet erklärt.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.

§2 Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Föderalen Republik Andro und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.

§3 Frieden und Sicherheit
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.

§4 Botschaften
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft untersteht der Juristiktion des Entsenderstaates. Das Betreten des Botschaftsgeländes ist nur mit Genehmigung erlaubt.

§6 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, ausser er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung an den Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, wobei diese Zeit dazu genutzt werden sollte, um herrschende zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.

§4. (2) wurde geändert. "Exterritorial" wurde gestrichen.
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#13
trinkt etwas
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