24.12.2011, 01:07
Der Generalstaatsanwalt
Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft:
Die Generalstaatsanwaltschaft der Föderalen Republik Andro veröffentlicht nun die Anklageschrift im Fall des Attentäters der auf Ministerpräsident Alexander Isalowitsch schoss:
[doc]Anklageschrift:
Kläger: Föderale Republik Andro
Angeklagter: Dawid Tomasowitsch Chilling (Dave Chilling)
zuständiges Gericht: Föderationsgerichtshof der Föderalen Republik Andro
Dem Angeklagten werden folgende Verbrechen gemäß Strafgesetzbuch zur Last gelegt.
1. Illegaler Waffenbesitz gemäß Waffengesetz §1.
2. Erschleichung der Einreise trotz krimineller Geschichte gemäß Einreisegesetz §1. (4)-(6) sowie § 38 Betrug.
3. Fortführung und Mitgliedschaft einer verbotenen, verfassungsfeindlichen Organisation gemäß Ukaund § 15 Fortführen einer verfassungswidrigen Organisation StGB.
4. Tatbestand des Hochverrates da durch Gewalt das Bestehen der FR Andro gefährdet wurde gem. § 13 Strafgesetzbuch.
5. Gefährund der öffentlichen Ordnung und Sicherheit gem. § 22 Landesfriedensbruch
6. § 24 Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung
7. Versuchter Mord an der Person Alexander Isalowitsch gem. § 30 Mord
8. Verletzung der Person Alexander Isalowitsch § 33 Körperverletzung
9. Fälschung des Passes gem. § 40 Urkundenfälschung
Gefordertes Straßmaß:
Geldbuße: 30.000 ARW
Freiheitsstraße: 205 Tage
Begründung:
Gemäß Strafgesetzbuch und Waffengesetz wurde das obenstehende Strafmaß gefordert. Die Staatsanwaltschaft sieht in der schwere der Tat sowie dem mehrfachen Verstoß gegen Gesetze Andros diese Strafe für gerechtfertigt.
Der Täter hat sich im vollen Bewusstein seiner unrechtmäßgen Handlung, sowohl des versuchten Mordes, als auch des illegalen Waffenbesitzen und der Fortführung einer illegalen terroristischen Organisation schuldig gemacht. Der Anschlag auf das höchste Amt im Staate, dem Ministerpräsidenten ist als Hochverrat und die Gefährdund der öffentlichen Ordnung als Landfriedensbruch zu werten.
Zudem hat der Beschuldigte illegal und gefälschte Dokumente bei sich getragen und sich als Soldat der Streitkräfte Andros ausgegeben.
Wir ersuchten daher das Hohe Gericht um Anklageerhebeung sowie einen Haftbefehl für die beschuldigte Person.
Gemäß Justizgesetzbuch ersuche ich zudem den Beschuldigten in U-Haft unterzubringen, ohne das Recht auf Kontakt nach außen, aufgrund der Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Kriminellen.
Beweise:
Ankündigung der Kommunistischen Front
Bekennervideo der KF
Anschlag auf den Ministerpräsidenten
Verhaftung, illegaler Waffenbesitz, Urkundenfälschung
gez.
Andrusha Awelowitxch Beljajew
Generalstaatsanwalt
Aus dem Verhöhr durch die Polizei wurde ersichtlich, dass die Person Mitglied der sogenannten Kommunistischen Front ist. Nach den Bombenanschlägen auf den Flughafen und den Markt ist dies eine neue Dimension des Terrorismuses in Andro: der Versuch durch gezielte Tötungsaktionen Personen des Staates aus dem Verkehr zu ziehen.
Das Attentat ist missglückt, jedoch sieht sich die Staatsanwaltschaft darin bestätigt, dass das Netz der KF weitere Kreise zieht. Nach den ersten Vermutungen durch die Polizei, die KF agiere nur auf nationaler Ebene kann dies nun ausgeschlossen werden.
Die KF hat nun bewiesener Maßen Kontakte in das Ausland und wirbt von dort aus Personen an, die für sie in Andro die Taten durchführen soll.
Die Staatsanwaltschaft wird daher weitere Kontakte ins Ausland prüfen, sowohl staatlicher als auch privater Natur sowie die Geld- und Meterialflüsse.
Wir informieren sie umgehend über neue Erkenntnisse.
gez.
A. A. Beljajew
Generalstaatsanwalt FR Andro
Koskow, den 24.12.2011
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