Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
[06-03-14122011] Datenschutzgesetz
#1
Datenschutzgesetz (DsG)

Präambel
In diesem Sitz sollen nationale Richtlinien für die Erhebung und Nutzung von personenbezogenen Daten geregelt.

§1 Definition
(1) Personenbezogene Daten sind solche Daten, durch die sich eine Person zweifelsfrei identifizieren lässt.
(2) Als öffentliche Stelle gilt jedes Organ des androischen Staates.
(3) Alle nicht in (2) aufgeführten Stellen gelten als nicht öffentlich.

§2 Nicht öffentliche Stellen
(1) Daten dürfen nur mit Erlaubnis der betroffenden Person erhoben und gespeichert werden.
(2) Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
(3) Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den Zweckbetrieb benötigt werden.
(4) Zugriffe und Nutzung von Datensätzen müssen dokumentiert sein.
(5) Daten müssen so geschützt sein, dass die Einsicht durch nicht berechtigte Personen nicht geschehen kann.
(6) Daten sollten möglichst anonymisiert erhoben werden.
(7) Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung und Gesundheit dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erhoben werden.

§3 Öffentliche Stellen
(1) Es gilt §2 (1)-(7).
(2) Der Polizei muss nach richterlicher Genehmigung die Einsicht in alle vorhandenen Daten einer Person gewährt werden.
(3) Das Innenministerium muss zu jeder Zeit über Name und Anschrift eines Staatsbürgers unterrichtet sein. Diese Daten unterliegen nicht der Bestimmung §4 (3).
(4) Eine öffentliche Stelle darf unter Angabe von Gründen §4 (3) verweigern.

§4 Betroffenenrecht
(1) Einer Person muss Auskunft über Daten gegeben werden, die über sie erhoben worden sind.
(2) Eine Person darf zu jeder Zeit die Weitergabe von Daten an Dritten untersagen oder erlauben.
(3) Eine Person darf zu jeder Zeit die Löschung personenbezogener Daten beantragen.

§5 Anwendung
(1) Die Bestimmungen des Gesetzes gelten nur für androische Personen und Stellen.
(2) Das Innenministerium ist berechtigt von jeder öffentlichen und nicht öffentlichen Stelle die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten zu verlangen.
(3) Der Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes stellt eine Straftat dar.

§6 Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


Wasche Kolega,

der Antragsteller hat das Wort.
#2
Gospodin President, wasche Kolega,

durch den Ausbau der Infrastruktur in ganz Andro sind nun auch die meisten Haushalte mit einem Internetzugang ausgestattet. Das haben wir zum Anlass genommen, den Datenschutz in diesem Gesetz festzuschreiben.
Das Gesetz sagt eindeutig aus, dass jeder Bürger über seine Daten verfügen kann und ohne seine Erlaubnis keine Daten erhoben werden dürfen. Ausnahmen bilden hier öffentliche Stellen, da diese ohne bestimmte Daten handlungsunfähig wären. Für öffentliche Stellen gelten daher leicht abgeschwächte Regeln, die für die Sicherheit Andros garantieren §3 (2)-(4).
§2 und §4 regeln hierbei klar, dass mit Daten sensibel umgegangen werden muss und der Schutz der Privatsphäre Vorrang hat.

Ich weise noch explizit auf §5(3) hin, mit dem wir regeln, dass es sich bei Verstößen nicht nur um Kavaliersdelikte handelt.
#3
Wasche Kolega,

ich begrüße dieses Gesetz, würde aber gerne §2 (7) etwas entschärfen. Aufgrund der Tatsache, dass Andro ein Vielvölkerstaat ist mit multienthnischer Pluralität sollten wir "ethnischer Herkunft und Religion" streichen.
Diese Daten werden nämlich seit eh und je vom Innenministerium und der Einwanderungsbehörde gesammelt.
#4
Das das seit jeher so gehandhabt wird ist kein Grund den Schutz der Daten aufzugeben. Die Daten dürfen ja mit gesonderter Erlaubnis des Bürgers erhoben werden, aber ich denke nicht, dass sie für den Zweckbetrieb des Innenministeriums unerlässlich sind. Es handelt sich da eher um statistische Daten.
#5
Gospodin President, wasche Kolega,

Ich finde das man das nicht streichen sollte, das Innenministerium kann somit in der Statistik bestimmte sachen vorhersehen ob bestimmte Sachen fehlen ob in bestimmten Bereichen mehr Kriminalität ist oder nicht. Wir können darduch auch sehen ob es allen Gruppen gut geht und keine in Mitleidenschaft gezogen wird.
#6
Wasche Kolega,

dann schlage ich vor

(7) Daten zu ethnischer Herkunft, Religion, politischer Meinung und Gesundheit dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung erhoben werden.
#7
Gospodin President, wasche Kolega,

diese Änderung wäre fatal und zielt auch nicht auf das ab, was sie vorher genannt haben. Korrekt müsste es etwas weiter unten wie folgt geändert werden:

§3 Öffentliche Stellen
(1) Es gilt §2 (1)-(6).

Ich möchte keinen nicht öffentlichen Stelle erlauben ohne ausdrückliche Genehmigung die dort genannten Daten zu erheben. Ich plädiere trotzdem dafür alles zu lassen wie es ist, denn eigentlich ändert das überhaupt nichts. Es ist ja weiterhin möglich die Daten zu erheben, man braucht nur eine Erlaubnis dafür und diese zu bekommen sollte dem Innenministerium nicht schwerfallen.

Außerdem besagt ihre Änderung, dass auch Daten zur politischen Meinung erhoben werden dürfen, was ich strikt ablehne.
#8
Wasche Kolega,

ich erachte die Idee dieses Gesetzes als gut, aber es ist viel zu 'westlich-liberal'. Das brauchen wir hier nicht.
#9
Gospodin President, wasche kolega,

ich sehe ebenfalls keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz. Ganz im Gegenteil ist zu befürchten, dass dieses Gesetz den Sicherheitsbehörden zu viele Fesseln anlegen wird und sie so ihrer Handlungsfähigkeit berauben. Dem kann meine Fraktion unmöglich zustimmen.
Es stellt viel zu sehr auf Individualrechtsgüter ab und lässt dabei die Universalrechtsgüter, wie Sicherheit völlig außer Acht.
Ebenso wie Gospodin Kronskij steht dieses Gesetz in der unseligen westlichen Tradition die Rechte des Individuums stets höher zu werten, als die Interessen der Gemeinschaft.
Die Fraktion der KP kann diesem Gesetz nicht zustimmen.
#10
Gospodin President, wasche kolega,

es gibt keinen konservativen Datenschutz oder verstehen sie "Alle Daten dürfen von jedem gespeichert werden" als Datenschutz?

Ich weiß, dass Sicherheit für Sie DAS Wort in Andro ist, aber meiner Meinung nach stehen die Interessen des Staates nicht über denen der Bürger. Ein kluger Mann sagte einmal: "Das Volk sollte nicht seine Regierung fürchten, sondern die Regierung ihr Volk!". Die Sicherheit und Freiheit der Menschen ist das höchste Gut, das wir in Andro haben und dieses müssen wir bewahren. Ich glaube nicht, dass wir Freiheit in einem Überwachungsstaat haben werden, wie wir ihn gerade schaffen.
  


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
3 Gast/Gäste