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[1-2-30082011] Grundlagenvertrag mit den USA
#1
Basic Treaty between the United States of Astor and the Federal Republic of Andro

Preamble

Die hohen vertragsschließenden Parteien, namentlich
the United States of Astor
und
the Federal Republic of Andro
im Bestreben, die bilateralen Beziehungen auf eine stabile und freundschaftliche Grundlage zu stellen und sich gegenseitig versichernd, die Grenzen und die territoriale Unversehrtheit des jeweils anderen anzuerkennen und zu respektieren und sich gegenseitig als souveräne Staaten anzuerkennen,
sind wie folgt übereingekommen:



Article I: Anerkennung
(1) Die Unterzeichnerstaaten erkennen den anderen Staat als diplomatischen Partner an und verpflichten sich, jederzeit ein freundschaftliches Verhältnis zu wahren und zu fördern.
(2) Der diplomatische Status zwischen den Vertragspartnern wird auf "neutral" oder etwas Sinnverwandtes gesetzt.
(3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
(4) Die territorialen Ansprüche des Vertragspartners, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung bestehen, werden anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Grenzen des anderen Staates niemals zu verletzen oder in Frage zu stellen.


Artikel II: Diplomatische Vertretungen
(1) Beiden Vertragspartnern steht es frei, Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.
(2) Sobald die Akkreditierung abgeschlossen ist, gewähren die Unterzeichnerstaaten dem Botschaftspersonal diplomatische Immunität.
(3) Das Gelände einer Botschaft untersteht der Jurisdiktion des Staates, um dessen Vertretung es sich handelt.
(4) Sollte es im Land des jeweiligen Vertragspartners gültige Gesetze oder Bestimmungen über die Anerkennung diplomatischer Immunität und/oder der Unversehrtheit des Botschaftsgeländes geben, so gelten diese anstatt der in diesem Vertrag niedergeschrieben Artikel II, Section (2) und (3).

Article III: Reise-, Zoll- und Betreuungsbestimmungen
(1) Beide Vertragspartner kommen darin überein, Einreisebeschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren und die Vergabe von Visa für die jeweils andere Seite zu vereinfachen.
(2) Beide Vertragspartner kommen überein, Zollangelegenheiten und die Höhe von Zöllen innerhalb eines halben Jahres zu besprechen und gegebenfalls aufeinander abzustimmen. Die Vertragspartner werden in dieser Hinsicht versuchen einen reibungslosen Verkehr von Waren und Dienstleistungen fördern.
(3) Beide Vertragspartner ermöglichen die konsularische Betreuung von Staatsbürgern, die in einem Gefängnis des jeweils anderen Vertragspartners inhaftiert sind.

Article IV: Bestimmungen über den kulturellen Austausch
(1) Beide Vertragspartner kommen darüber überein, Stunden- und Schüleraustauschprogramm zwischen den beiden Staaten zu fördern.
(2) Schüler und Studenten, die an einem Austauschprgrogramm teilnehmen, werden von dem Gaststaat bei der Visavergabe unterstützt.

Article V: Vertiefung der Beziehungen und Änderungsbestimmungen
(1) Die Vertragspartner beschließen regelmäßige Treffen von Regierungsvertretern, um die bilateralen Beziehungen zu festigen und zu vertiefen.
(2) Dieser Vertrag kann jederzeit durch schriftliche Erklärung einer der Parteien gekündigt werden.
(3) Änderungen an diesem Vertrag sind nur mit dem Einverständnis beider Parteien zulässig.
(4) Der Vertrag tritt nach der in den jeweiligen Ländern vollzogenen Ratifizierung durch die zuständigen Organe in Kraft.

Wasche Kolega,

die Verhandlungen zwischen den USA und Andro brachten dieses Gundlagenvertrag hervor.
Es freut mich, dass die beiden größten Staaten dieser Welt, die wie kein anderer Ost und West vertreten, einen grundlegenden und festen Vertrag eingehen wollen, der als ideale Form der Kommunikation zwischen beiden Kulturen wirken kann.

Ich bitte daher um Zustimmung.
#2
Kolega?
#3
Keinerlei Gegenkommentare sind doch ein gutes Zeichen, nicht?

Ich unterstütze diesen Vertrag und finde, er sollte im Rückblick auf die neu beschlossenen Doktrien angenommen werden, um unsere Kontakte in den Westen zu mehren.
#4
Gut wenn es keine weiteren Meldungen gibt, vertage ich die Aussprache, bis die USA ihren Entwurf in den Kongress gebracht haben.
Derzeit findet dort erst die Sichtung statt.
#5
Wasche Kolega,

der Vertrag ist nun zur Besprechung in den Kongress gegangen. Damit können auch wieder wieder die Debatte aufnehmen.
Gibt es Meldungen?
#6
Gospodin President, wasche kolega,

ich begrüße grundsätzlich dieses Abkommens, auch wenn sich die astorische Kultur in vielerlei Hinsicht von der unsrigen unterscheidet, so stehen wir doch beide auf den gleichen Fundamenten! Auf den Fundamenten der Demokratie und der Freiheit!
Die beiden großen Demokratien des Ostens und des Westens haben sich hier zusammengefunden und gleichzeitig ist dieses Abkommen auch ein Zeichen gegen die Unfreiheit und Tyrannei von Monarchen und Militaristen!

Ich kann diesem Vertrag guten Gewissens zustimmen, auch wenn die astorische Kultur in ihrer tendenziellen Dekadenz und schrankenlosen Individualismus sicher nicht für uns nachahmenswert ist, ist Astor doch ein potenziell wichtiger Kontakt für uns.

Dennoch komme ich nicht umhin festzustellen, dass die außenpolitische Praxis unseres Landes eher dahingeht das Botschaftsgelände des Entsendestaates nicht mehr als exterritorial zu betrachten, warum dies nicht in diesem Abkommen Eingang gefunden hat, ist mir unverständlich.
#7
Wasche Kolega,

die Nichterwähnung der Exterritorialität bedeutet eben genau das, dass es diese nicht mehr gibt.
Nur wenn man sagt, dass es exterritorial ist, dann ist dem auch so.
Juristiktion bedeutet nicht exterritorial.

Zudem ist der Kontakt zu Astor vor allem einer pragmatischen Politik geschuldet.
#8
Gospodin President, wasche deputati,

die USA informierten mich gerade, oder besser gesagt Gospodin Kronskij, dass der Kongress eine geringfügige Änderung am Vertrag wüsncht hinsichtlich der Neutralitätsklausel. Dies scheint dort einige Abgeordneten nicht klar ersichtlich zu sein.

Ich bitte daher darum, die Sitzung solange zu vertagen.

Spasiba.
#9
Gospodin President, wache Deputati,

mir wurde soeben mitgeteilt, dass der Kongres bzw. die Regierung Astors folgende Änderung wünscht:


Article I: Anerkennung
...
(3) Sollten sich Gründe ergeben, die es einem Vertragspartner notwendig erscheinen lassen den diplomatischen Status auf Neutral oder dem sinnverwandt zu setzen, so tangiert dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertrages.
...

Neu:
(3)Eine Abstufung unter dieses Maß ist, solange dieser Vertrag Gültigkeit besitzt, nicht zulässig.

Dem Kongress war die bisherige Formulierung etwas zu ungenau. Die neue Regelung trifft es nun en detail.
Ich spreche mich d.h. für die Annahme der Änderung aus.

Spasiba.
#10
Wasche Kolega, Gosposcha Ministr,

dem kann man denke ich zustimmen.
  


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