03.12.2010, 19:56
Konvention über die Ächtung von Massenvernichtungswaffen
Anerkennend der Unmenschlichkeit und des durch ihren Einsatz ausgelösten Leides,
In der Hoffnung auf eine Welt ohne solche Waffen hinzuarbeiten,
erklären die unterzeichneten Staaten:
Abschnitt I - Verzicht auf Massenvernichtungswaffen
Artikel 1
Die unterzeichneten Staaten verzichten auf den Einsatz, die Herstellung, den Besitz und die Lagerung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen sowie auf die Weitergabe von Plänen zum Bau derselben.
Artikel 2
Bei Inkrafttreten dieser Konvention eventuell vorhandene atomare, biologische und chemische Waffen werden schnellst möglich unbrauchbar gemacht und vernichtet.
Abschnitt II - Inkrafttreten, Laufzeit, Beitritt, Austritt
Artikel 3
(1) Diese Konvention tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, wenn sie durch das Kaiserreich Chinopien sowie die Föderale Republik Andro ratifiziert wurde und die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden soll schnellstmöglich in Qianlong erfolgen.
(2) Diese Konvention hat unbegrenzte Laufzeit und Gültigkeit.
Artikel 4
(1) Dieser Konvention können weitere Staaten durch Akzession und Hinterlegung der Akzessionurkunde beim Depositar beitreten. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den Beitritt von neuen Mitgliedsstaaten. Mit einer Akzession eines neuen Mitgliedsstaates geht keine Pflicht für die sonstigen Mitgliedsstaaten einher, den neuen Mitgliedsstaat auf die ein oder andere Weise anzuerkennen.
(2) Zum Depositar wird die Kaiserliche Reichsregierung bestimmt.
Artikel 5
(1) Mitgliedsstaaten können mit einer Frist von 4 Wochen aus dieser Konvention austreten. Der Austritt ist dem Depositar anzuzeigen. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den Austritt von Mitgliedsstaaten.
(2) Sofern einer der Mitgliedsstaaten, durch deren Ratifikation diese Konvention in Kraft tritt, aus dieser austritt, bleibt sie für alle anderen Mitgliedsstaaten in Kraft.
Anerkennend der Unmenschlichkeit und des durch ihren Einsatz ausgelösten Leides,
In der Hoffnung auf eine Welt ohne solche Waffen hinzuarbeiten,
erklären die unterzeichneten Staaten:
Abschnitt I - Verzicht auf Massenvernichtungswaffen
Artikel 1
Die unterzeichneten Staaten verzichten auf den Einsatz, die Herstellung, den Besitz und die Lagerung von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen sowie auf die Weitergabe von Plänen zum Bau derselben.
Artikel 2
Bei Inkrafttreten dieser Konvention eventuell vorhandene atomare, biologische und chemische Waffen werden schnellst möglich unbrauchbar gemacht und vernichtet.
Abschnitt II - Inkrafttreten, Laufzeit, Beitritt, Austritt
Artikel 3
(1) Diese Konvention tritt mit dem Zeitpunkt in Kraft, wenn sie durch das Kaiserreich Chinopien sowie die Föderale Republik Andro ratifiziert wurde und die Ratifikationsurkunden ausgetauscht wurden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden soll schnellstmöglich in Qianlong erfolgen.
(2) Diese Konvention hat unbegrenzte Laufzeit und Gültigkeit.
Artikel 4
(1) Dieser Konvention können weitere Staaten durch Akzession und Hinterlegung der Akzessionurkunde beim Depositar beitreten. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den Beitritt von neuen Mitgliedsstaaten. Mit einer Akzession eines neuen Mitgliedsstaates geht keine Pflicht für die sonstigen Mitgliedsstaaten einher, den neuen Mitgliedsstaat auf die ein oder andere Weise anzuerkennen.
(2) Zum Depositar wird die Kaiserliche Reichsregierung bestimmt.
Artikel 5
(1) Mitgliedsstaaten können mit einer Frist von 4 Wochen aus dieser Konvention austreten. Der Austritt ist dem Depositar anzuzeigen. Der Depositar notifiziert den Mitgliedsstaaten den Austritt von Mitgliedsstaaten.
(2) Sofern einer der Mitgliedsstaaten, durch deren Ratifikation diese Konvention in Kraft tritt, aus dieser austritt, bleibt sie für alle anderen Mitgliedsstaaten in Kraft.
Wasche Kolega,
die Regierung legt ihnen heute einen Vertrag der im Rahmen der "renzianischen Gespräche" ursprünglich als "R4" (Renzia 4) Konferenz anberaumt wurde.
Diese Konvention ist für Andro zwar nichts neues, da wir bereits Gesetze und eine andere Konvention gegen atomware Waffen haben (OIK,UVNO), aber sie schließt nun auch chemische und biologische Waffen mit ein.
Weiterhin behandelt sie auch ausdrücklich die Möglichkeit anderer Staaten dieser beizutreten, was auch absichtlich so gehandhabt wurde und daher erwünscht ist.
Wir wollen damit ein Zeichen nicht nur in Renzia, sondern der ganzen Welt setzen.
Die beiden größten Nationen dieser Welt, mit der größten Fläche und den meisten Einwohnern, haben sich zu diesem historisch einmaligen Schritt entschlossen.
Die Regierung hofft, wie die seiner kaiserlichen Majestät in Chinopien, dass diese Konvention in der Welt gehört, gesehen und gelesen wird, das sie Zustimmung, Anerkennung und Freunde findet.
Und vor allen, dass sie von anderen Staaten mitgetragen wird.
Die Regierung der Föderalen Republik möchte anderen Staaten nicht ihr Recht auf Selbstverteidigung abstreiten oder dies kritisieren, dennoch kommen beide renzianische Nationen zu dem Schluss, dass eine ABC Waffen freie Welt, eine bessere und sicherere Welt ist.
Ich empfehle und bitte um Annahme.