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Polkonferenz und Polangelegenheiten
#11
Wir boykottieren die Konferenz aus mehreren Gründen, welche auch öffentlich bekannt gemacht wurden.
Unter anderem ist der 1.Artikel, welcher wohl als Konsens von den Konferenzteilnehmern anerkannt wird, für uns völlig unannehmbar.
Daher wäre eine Teilnahme an dieser Konferenz nur Zeitverschwendung, da unsere Position die Konferenz berechtigterweise unnütz werden ließ.
Also, warum sollten wir an eine Konferenz teilnehmen, wo man sich die Mehrheit schon sowieso auf völlig unannehmbare Dinge geeinigt hat?
Ganz zu schweigen, davon, dass der Großteil der Teilnehmer überhaupt keine Interessen in der Arktis hat und dieses Thema daher auch überhaupt nicht in seine Befugnis fällt.
Über die Arktis haben ihre Anrainer zu entscheiden und niemand sonst!
#12
Man sollte übrigens nicht "die sogenannten" sagen, sondern es ist wie es ist: Futuna und der Reichsbund.

Ich stimme zu, das wir erst teilnehmen können, wenn wir mit Futuna und dem Reichsbund Frieden geschlossen haben. Hier wäre aber auch der RdN aufgerufen, dafür zu sorgen. Es kann nicht sein, das zwei seiner Mitglieder fröhlich mitbestimmen, wärend das größte Land der Welt, das auch am meisten von allen anderen Ländern die meiste Landfläche entlang der Artkis besitzt, nicht teilnehmen kann. Nicht nur nicht will, nicht kann. Denn mit Futuna und dem Reichsbund können wir derzeit nicht reden.

Da derzeit die meisten Staaten Schutzzonen schaffen, sollten wir dies auch tun.
Ich halte aber eine Begrenzung der Hoheitsgewässer auf 20-30sm für ausreichend. Die nationale Wirtschaftszone bis 100sm, die Fischfangzone bis 200sm un die Schutzzone bis 500sm.

Was Futuna und den Reekza Bunda angeht, wurde eine neue Aussprache eröffnet.

[Bild: schutzzoneandro.jpg]
So sähe die androische Schutzzone aus und würde daher bis an den Nordpol reichen. Gemäß Gesetz wurden die Grenzen von Staaten oder neutralen Gebieten berücksichtigt.

SimOff
Auf der CartA ist ein Pixel ja 360km². Davon die Wurzel sind es noch 19km. 500sm sind ca. 900km. Daher 48 Pixel
#13
Ich danke ihnen für die grafische Darstellung, Gospodin Kronskij.
#14
Ich kann mich sehr gut mit den vorgestellten Wirtschafts-und Schutzzonen anfreunden.
#15
Ich empfehle auch diese Ausarbeitung und eine Änderung des Hoheitsgesetzes. Da andere Nationen dies ebenfalls planen oder bereits in die Tat umgesetzt haben, wäre unser Vorgehen mehr als legitim.
Man sollte anschließend wohl nur die Anreinernationen informieren.
#16
Wenn die Regierung es nicht vorlegt, werde ich es tun.
#17
Gesetz zum Schutz der staatlichen Hoheitsgebiets der Föderalen Republik Andro

Präambel
Dieses Gesetz regelt die Hoheit des androischen Luftraums, der See und Wasserwege, Küsten, sowie des Territoriums gemäß des UVNO und RdN *) Volkerrechts.

§ 1 Territorium
(1) Das Territorium der Föderalen Republik Andro erstreckt sich über alle in der Verfassung genannten Gebiete, Provinzen, sowie über alle angehängten Gebietskörperschaften, assozierten und autonomen Gebiete.
(2) Das Territorium kann nur durch die Verfassung neu geregelt werden.
(3) Das Territorium Andros untersteht der Duma, der Regierung und dem Gericht Andros.
(4) Die Exekutive gewährt die Unverletzbarkeit und Unantastbarkeit androischen Territoriums.

§ 2 Lufthoheitsgesetz
(1) Der androische Luftraum ist androisches Hoheitsgebiet und erstreckt sich bis in 100km Höhe. Hierbei findet das Internationale Weltraumabkommen Geltung. *²)
(2) Zivile Machinen können den androischen Luftraum für Reisen als internationale Strecke verwenden.
(3) Zivile Machinen benötigen, wenn sie einen Flugplan der IOF nutzen oder Mitglied der IOF sind, oder der Staat der Gesellschaft mit Andro einen Grundlagenvertrrag o.Ä. hat, keine Konzessionen zur Landung oder dem Überflug.
(4) Machinen und Gesellschaften die in (3) nicht untergebracht sind, müssen eine Konzession im Innenministerium beantragen, ansonst dürfen diese Machinen weder über Andro fliegen noch landen.
(5) Militärische Machinen anderer Länder benötigen immer eine Genehmigung für das Überfliegen, Starten oder Landen in Andro, es sei denn ein Vertrag besagt etwas anderes.
(6) Das Verletzen der Lufthoheit im militärischen Sinne ist ein Akt der Aggression gegen Andro und wird konsequent gehandet.
(7) Zivile Luftraumverletzungen werden juristisch gehandet.
(8) Verschmutzung der Luftwege, außer durch Abgase im Normwert ist ein Verbrechen und wird polizeilich gehandet. Außnahmen bilden unverschuldete Unfälle.
(9) Andro behält sich vor, nach einer Ankündigung, den Luftraum auch teilweise oder ganz sperren zu können.

§ 3 Seewege
(1) Androische Seewege sind internationale Schifffahrtswege.
(2) Jedes Schiff kann sie gegen eine Gebühr von 1% des Frachtwertes in ARW befahren.
(3) Staaten die Grundlagenverträge oder sonstige Verträge haben, die die Seewege betreffen, können gebührenfrei reisen.
(4) Die Gebühren und die Beschiffungslizenz sind im Innenministerium einzuholen.
(5) Die Seewege werden von der Wasserschutzpolizei überwacht.
(6) Verschmutzung der Seewege ist ein Verbrechen und wird polizeilich gehandet.

§ 4 Küstenhoheit
(1) In einer Zone von 20sm Beansprucht Andro die Gewässer vor seiner Küste. Bis hierhin gelten alle Gesetze und die Verfassung der Föderalen Republik
(2) Dabei werden die Grenzen und Hoheiten der anderen Staaten berücksichtigt.
(3) Der Hoheitsanspruch beläuft parallel zur Landesgrenze des anderen Staates und geht nicht über den Anspruch des anderen Staates hinaus.
(4) Der Küstenschutz schützt die Gewässer Andros auf See und rettet Schiffbrüchige.
(5) Die Küste Andros darf nur von androischen Fischern genutzt werden.
(6)Die nationale Wirtschaftszone ersteckt sich 100sm von der Küste aus, deren Nutzung ausschließlich, unter Vorbehalt, nur durch den androischen Staat, androische Unternehmen oder androische Fischer erlaubt ist. Bis hierhin gelten auch Wirtschaftsrecht, Finanzrecht, Polizeirechte sowie Justizgesetzgebung und die Zollpflicht. Ausländische Unternehmen benötigen zur Nutzung dieser Zone im Innenministerium eine Gegemigung. Durchsuchungen und Kontrollen sowie die Verfolgung verdächtiger Schiffe ist bis in diese Zone erlaubt.
(6)Die 200sm Zone dient auschließlich androischen Fischern sowie der Forschung und Erschließung zur Rohstoffgewinnung und steht nur unter androischem Wirtschafts- und Finanzrecht. Ausländische Fischer oder Unternehmer müssen sich an die jeweiligen androischen Rechte halten. Der Abbau von Rohstoffen ist nicht erlaubt ohne Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium.
(7)Von der Küste bis zu 500sm bildet die Schutzzone. Innerhalb dieses Bereichs ist es keinem ausländischen militärischen Schiff oder Flugzeugen gestattet, ohne Genehmigung, einzudringen. Die Küstenwache, die Luftwaffe sowie die Marine behält sich die Sicherung dieser Zone vor und hat das Recht, alle unerlaubten Eindringungsversuche abzuwehren.
(8)Die Regierung der Föderalen Republik Andro hat das Recht Meerengen und Meerstraßen die an seine Schutzzonen oder sein Territorium grenzen temporär teilweise oder ganz zu sperren.

§ 5 Hoheit des Nordpols und der Artkisterritorien
(1)Bedingt durch die 500sm Schutzzone behält sich Andro vor, sein territoriales Hoheitsgebiet auch durch Einbeziehung der Artkis zu schützen.
(2)Es ist allen nationalen wie internationalen Forschern und Reisenden jederzeit zu gestatten, den Nordpolbereich, der innerhalb der Schutzzone liegt, zu betreten.
(3)Die wirtschaftliche Nutzung des Polarmeeres zwischen dem 90° und 150° Längengrad von der Artkis bis zur androischen Küste unterliegt dem androischen Wirtschaftsrecht.
(4)Andro verzichtet auf die Nutzung der Rohstoffe der Arktis, erlaubt sich aber die Erkundung und Probebohrungen sowie die Entstendung von Prospektoren zur Findung von Rohstoffquellen innerhalb seiner Schutzzone und seiner Wirtschaftszone.
(5)Andro gestattet ausschließlich zivilen Schiffen die Durchfahrt durch das Polarmeer zwischen dem 90° und 150° Längengrad. Forschungschiffe oder militärische Einheiten benötigen die Genehmigung des Innenministeriums. Andro behält sich das Recht vor, die Polarmeerpassage temporär teilweise oder komplett zu sperren.


§ 6 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Verkündng in Kraft und ersetzt das alte Hoheitsgesetz.

*): Konvention über die Völkerrechtssubjekte des RdN
*²): Internationales Weltraumabkommen
#18
Ist das ein Gesetz oder nur ein Beschluss? Ich denke die Details sollten die Teilnehmer aushandeln.
#19
Kurze Frage noch: Was ist, wenn die "nicht-staatlichen" Unternehmen da nicht mitspielen? Es würden 500.000 ARW fehlen, das ist ne verdammt große Menge!

Desweiteren: Der staatliche Vertreter muss die übersicht behalten, dies ist theoretisch aber nur vor Ort möglich, also ist dieser verpflichtet, zum Pol mitzureisen?
#20
Das klingt mir irgendwie nach einer staatlichen Expedition. Das soll die Regierung intern regeln oder aber die Universität, aber ich denke nicht, das das eine Angelegenheit für die Duma ist. Ich bitte um Stellungnahmen zum Hoheitsgesetz.
  


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