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Bildungsgesetz
#1
Präambel
Dieses Gesetz dient der Schul- und Hochschulorganisation, zur Vereinheitlichung von Bildungsstandards, sowie der Möglichkeit von Anerkennungen ausländischer Bildungsabschlüsse.

§ 1 Schulwesen
(1) Das gesamte Schulwesen der Föderalen Republik Andro untersteht der staatlichen Aufsicht. Letztinstanzliche Behörde ist das Innenministerium. Der oberste Dienstherr aller im Dienst der Schule stehenden ist der Innenminister.
(2) Der Besuch staatlicher Schulen ist unentgeltlich. Die Lehrmittelfreiheit wird gewährleistet.
(3) Staatliche Schulen verwalten sich selbst. Ihr steht ein die Lehrerausbildung bestandener Schuldirektor vor.
(4) Jeder Schule wird je nach Schülerzahl ein zweckungebundenes Budget zugewiesen. Bei speziellen Ausgaben können weitere finanzielle Mittel beim Finanzministerium beantragt werden.

§ 2 Schulpflicht
(1) Jedes in Andro geborene und lebende Kind muss zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr den Schulbesuch aufnehmen.
(2) Die Schulpflicht endet mit dem erfolgreichen Bestehen einer staatlich anerkannten Schulabschlussprüfung.
(3) Über die Schulfähigkeit eines Kindes entscheidet ein Schularzt, der von den Provinzen ernannt und besoldet werden.
(4) Kommt ein Kind nicht der Schulpflicht nach, ist die zuständige Schulbehörde dazu ermächtigt, geeignete Zwangsmaßnahmen durchzuführen, die eine Erfüllung der Schulpflicht gewährleisten.
(6) Außerschulische Bildung unterliegt nicht der Schulpflicht.

§ 3 Schuldauer
(1) Alle Schulpflichtigen haben eine Schulzeit von im Regelfall acht Jahren zu leisten. Die Gliederung der Schulzeit erfolgt in 24 Trimester à drei Monate. Jedes Trimester schließt mit einer Klausur.
Die Einteilung in Trimester erfolgt folgendermaßen:
1.August - 31.Oktober
15. Dezember - 15. Februar
1. März - 30. Mai
(2) Der Lerninhalt für jedes Trimester wird per Erlass durch den Innenminister festgelegt.

§ 4 Notengebung
(1) Die Notengebung obliegt dem Fachlehrer und ist objektiv.
(2) Die Notengebung sollte nach folgendem Maßstab vollzogen werden:
Note 1, 1.0, sehr gut
Note 1-, 1.3, sehr gut
Note 2+, 1.7, gut
Note 2, 2.0, gut
Note 2-, 2.3, gut
Note 3+, 2.7, befriedigend
Note 3, 3.0, befriedigend
Note 3-, 3.3, befriedigend
Node 4+, 3.7, ausreichend
Note 4, 4.0, ausreichend
Note 4-, 4.3, ausreichend - nicht bestanden
Note 5+, 4.7, mangelhaft - nicht bestanden
Note 5, 5.0, mangelhaft - nicht bestanden
Note 5-, 5.3, mangelhaft - nicht bestanden
Note 6+, 5.7, ungenügend - nicht bestanden
Note 6, 6.0, ungenügend - nicht bestanden
Die Note 4- muss dabei einer Leistung der fünfzigprozentigen Erwartung entsprechen. Der weitere Notenmaßstabvorgabe obliegt der Schule oder dem Einzellehrer nach Ermessen und Schwierigkeit der Kontrollen.

§ 5 - Schulabschluss
(1) Nach Abschluss der Schulzeit erfolgt alternativ eine staatliche Prüfung zum magister artis oder magister naturalis.
(2) Der Schwerpunkt bei der staatlichen Prüfung zum magister artis liegt auf den Fächern
Mathe,
Androisch,
1 Fremdsprache,
Musik oder Kunst
Geschichte.
(3) Der Schwerpunkt bei der staatlichen Prüfung zum magister naturalis liegt auf den Fächern
Mathe,
Androisch,
1 Fremdsprache,
Physik
Chemie oder Biologie.
(4) Die Prüfungsaufgaben aller Abschlussprüfungen werden zentral durch den Innenminister festgelegt.

§ 6 Lehrerberuf
(1) Zum Lehrer berufen und zur Erteilung von Unterrichtsstunden an staatlichen Schulen befähigt ist, wer die entsprechende Fachkenntnis in seinem Bereich nachzuweisen in der Lage ist.
(2) Über die Einstellung von Lehrern entscheidet der jeweilige Schuldirektor in Rücksprache mit dem Innenministerium.

§ 7 Anerekennung von Abschlüssen im Ausland
Der Innenminister genehmigt die offizielle Anerkennung vergleichbarer Abschlüsse, die im Ausland geprüft wurden.

§ 8 Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit dessen Verkündung in Kraft. Er ersetzt das bislang geltende Reichsschulgesetz.

Gospodin Smirnow hat das Wort.
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#2
das jetzige Schulgesetz ist viel zu kompliziert und unflexibel. Der Staat hat die Aufgabe eine gleiche Schule für alle Schüler und damit für alle Chancengleichheit zu gewährleisten. Natürlich sind Privatschulen (=Gymnasien) auch weiterhin möglich und erlaubt, aber sollte die staatliche Schule einheitlich sein. Es nutzt dem Staat nichts ein Schul-Chaos anzurichten.

SimOff
Das jetzige System ist außerdem zu BRDlike

Daher möchte ich folgenden Entwurf präsentieren.

Die Vorteile:

- alles zentral in einer Hand, das Innenministerium ist oberste Bildungsbehörde
- weitgehende Autonomie für Schulen und Schulleitung
- die Einteilung in Trimester sorgt für eine höhere Kontrolle der Lerntätigkeit. Schwache Schüler können zur Not einfach ein Trimester wiederholen und fallen dadurch nicht gleich ein ganzes Jahr zurück
- die Prüfung ist geteilt für Schüler mit einer technisch-naturwissenschaftlichen Begabung und Schüler mit einer sprachlich-musischen Begabung.
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#3
Ich schlage vor, dass mehr Wahlmöglichkeiten angeboten werden. So zum Beispiel als Ergänzung ein sprachliches und ein gesellschaftswissenschaftliches Profil.
Weiterhin sollte noch eine Festlegung getroffen werden bezüglich der Gesamtdauer der Schulzeit bis zur allgemeinen Studierberechtigung.
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#4
Ich schlage vor, dass statt in Trimestern in Semestern gearbeitet wird. Innerhalb der Semester werden regelmäßig Tests gemacht, und am Ende eines jeden Halbjahres eine Prüfung.

Mehr Wahlmöglichkeiten wären auch gut, wie ein Schwerpunkt auf Sozialwissenschaften oder Fremdsprachen.
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#5
Wieso gibt es bei uns keine Chancengleichheit? Wir haben kein dreigliedriges Schulsystem, sondern eine Art "High-School System" wie in Astor.
Alle Schüler sind von der 1 bis zur 10 Klasse zusammen. Erst ab der 11. Klasse gibt es ein Gymnasium. Von daher weiss ich nicht, was sie da noch ändern wollen.

SimOff
Eben nicht. Andro hat ein faktisches eingliedriges Schulsystem
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#6
Ich plädiere eher für ein mehrgliedriges Schulsystem, so dass nach Abschluss der 5 Klasse die Schüler je nach ihren Fähigkeiten auf verschiedene unterschiedliche anspruchsvolle Schulformen verteilt werden.
Der Vorteil liegt auf der Hand, da so eine individuellere und leistungsangepasste Föderung des jeweiligen Schülers möglich ist.
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#7
In Andro gibt es schon, seit dem es staatliche Schulen gibt, dieses System. Jetzt davon abzurücken ist ein großer Fehler und verursacht mehr Probleme als das es nutzt.
Eltern können ihre Kindern ja gerne auf Privatschulen schicken, aber ein dreigliedriges System wird es mit mir nicht geben.

Edit.
SimOff
Andro hat ein Schulgesetz, wo ist das denn geblieben? Es ist nicht im Gesetzesblatt
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#8
Das stimmt, dass die Möglichkeit von Privatschulen besteht, aber dieses sind meistens sehr teuer und somit für finanzschwächere Eltern unerreichbar.
Ich denke Ziel muss es sein, dass jedes Kind eine ihm angemessene Schule besuchen kann und dies geht meiner Ansicht nach nur durch ein mehrgliedriges Schulsystem.
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#9
Bereits jetzt haben wir genug Chancengleichheit durch das aktuelle Schulsystem.
Ein mehrgliedriges Schulesystem differenziert zu sehr.
Darüber hinaus gibt es die verschiedenen Formen und ich denke, wir sollten wir allen die Freiheit lassen, welche Schule sie wollen.
Von daher wäre die Einführung von beiden Systemen gut.
Sowohl die Gliederung wie sie aktuell besteht, als auch daneben ein dreigliedriges Schulsystem. Ich denke aber, das wir das aktuelle auf alle Fälle beibehalten müssen, denn sonst wäre das der totale Kollaps. Zumal auch nicht jede entlegenste Region ein Gymnasium braucht, weil dazu dort zu wenig Schüler leben.

Schulgesetz
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#10
Ich denke dies wird zum totalen Chaos im Bildungssystem führen. Wir sollten schon ein System behalten und nicht plötzlich zwei einführen.
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