26.07.2010, 16:13
Frag sich, ob sich Dreibürgen auf diese Völkerrechtskonvention beruft, oder ob das Land sein eigenes Verständnis von Völkerrecht hat. Denn es wäre neu, wenn man nun ein Staatsoberhaupt nicht ausweisen dürfte.
Besuch aus Dreibürgen
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26.07.2010, 16:13
Frag sich, ob sich Dreibürgen auf diese Völkerrechtskonvention beruft, oder ob das Land sein eigenes Verständnis von Völkerrecht hat. Denn es wäre neu, wenn man nun ein Staatsoberhaupt nicht ausweisen dürfte.
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