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[Aussprache] Wehrersatzdienst
#1
Gospodin Kronskij hat das Wort.
#2
Spasina Gospodin President,

werte Kollegen,

die Regierung hat vor wenigen Tagen als Übergang den Zivildienst per Dekret weitergeführt. Er galt bislang von 2007, aus der Zarenzeit, bis vor wenigen Wochen seit der Militärreform.
Die Regierung würde ihn auch gerne weiterführen, aber auch gerne modifizieren.

So sehe ich es so, dass an und für sich jeder Mlitärdienst leisten muss, und nur jene, die untauglich sind oder erhebliche Gewissensgründe vorlegen können, den Zivildienst anstatt des Wehrdienstes antreten.
Bisher konnte sich jeder frei entscheiden, welchen Dienst er leisten will.

Der Zivildienst ist vor allem für die sozialen Einrichtungen dieses Landes unentbehrlich und wäre ein enormer Kostenschlag für alle sozialen Dienste.
#3
Es heißt nicht umsonst WehrPFLICHT! Der Dienst an de Waffe ist eine patriotische Pflicht für jeden Bürger der Föderalen Republik Andro und keine Freiwilligkeit!
Es ist zudem genau zu prüfen, ob die Gewissensgründe nur vorgespielt, oder ernsthaft sind und erst bei einer glaubwürdigen Verweigerung mit persöhnlicher Rechtfertigung das Leisten des Ersatzdienstes zuzuerkennen.

Aber wir müssen aufpassen, dass die Bedeutung des Ersatzdienstes für den sozialen Sektor nicht überhand nimmt, da diese jungen Leute quasi nur kurzfristige Praktikanten sind. Keinesfalls darf der Ersatzdienst für den sozialen Bereich lebenswichtig werden. Bevor es dazu kommt muss hier durch geeignete Investitionen Abhilfe geschaffen werden!
#4
Nun an die Herren der Konservativen Partei. Wenn sie Dinge erhalten wollen, dann müssten sie den Zivildienst eins zu eins beibehalten wie er bisher war. Bisher konnte jeder aus Gewissensgründen verweigern ohne größere Hindernisse. Das sie da nicht anknüpfen wundert, aber ich freue mich, dass sie dafür sind, die Hürden zu erhöhen.

Ich bin dafür, da nicht alle in die Armee können, da diese ein Limit hat, nachdem alle besonders geeigneten Soldaten gezogen wurden, der Rest, der weniger geeignet ist, zur Miliz geht oder den Zivildienst leistet.
Hierbei sei die Miliz als gar Dritte Säule derWehrpflicht zu sehen, als eine Art "Nationalgarde".
#5
Wehrersatzdienstgesetz

Präambel

Dieses Gesetz behandelt Bürger, die aus bestimmten Gründen nicht zum Wehrdienst geeignet sind oder diesen verweigern wollen. Es behandelt die Aufgaben und die Besoldung sowie deren Stellung im Dienstpflichtsystem


§1. Wehrersatzdienst
(1)Zum Wehrersatzdienst kann nur antreten bzw. wird gezogen, wer nicht die Tauglichkeitstufen WT1 oder WT2 laut Militärgesetzbuch ereicht hat. Ausgenommen davon sind nur Personen deren Dienst durch ihre körperliche oder geistige Behinderung beeinträchtigt oder unmöglich wäre.
(2)Eine Ausnahme bilden Personen, die einen Militärdienst aus Gewissensgrunden ablehnen, sie haben einen KDVA zu stellen.
(3)Der Wehrersatzdienst dauert so lange wie der Wehrdienst und ist eine nicht militärische Art der Wehrpflicht.
(4)Die Wehrersatzdienstleistenden unterstehen dem Innenministerium.
(5)Wehrersatzdienstleistende die nach ihrer Einberufung zum Dienst binnen zwei Monate keine Stelle finden, erhalten eine vom Innenministerium zugeteilt.

§2. Aufgabenbereiche
(1)ZWehrersatzdienstleistende können sich entscheiden, ob sie in sozialen oder kulturellen Einrichtungen ihren Dienst leisten wollen, oder aber, ob sie sich zu einem Arbeitsdienst melden.
(2)Soziale oder kulturelle Einrichtungen sind
-Krankenhäuser
-Feuerwehr
-Staatspost
-Altenheime
-Kindergärten
-Öffentliche Einrichtungen wie Museen oder Archive
-Soziale Dienste wie das Rote Kreuz
(3)Der Arbeitsdienst umfasst
-Technische Werke
-Stadtwerke
-Öffentliche Bauvorhaben
-Androische Staatsbahn
-sonstige Staatsfirmen
(4)Die Verweigerung der Arbeit ist eine Straftat, die bei Widerholung mit der vorzeitigen Beendigung des Dienstes, 9 Monaten Freiheitsentzug und 1000 ARW bestaft wird.
(5)Wehrersatzdienstleistende sind nach Beendigung ihre Dienstzeit in der Reserve und dürfen im Kriegsfall auch nur für die Bereiche eingesetzt werden, in denen sie tätig waren.

§3. Besoldung
(1)Wehrersatzdienstleistende erhalten den Sold wie ihn auch die Wehrpflichtigen Soldaten erhalten.
(2)Sollten die Wehrersatzdienstleistenden zuhause wohnen, erhalten sie 0,50 ARW täglich mehr als Verpflegungs- und Kleidungsausgleich.

§4. Kriegsdienstverweigerung
(1)Personen die aus Gewissensgründen nach §1 (2) einen Wehrdienst ablehnen, haben einen Kriegsdienstverweigerungsantrag zu stellen.
(2)Dieser Antrag sollte eine Begründung beinhalten, wieso sie den Dienst an der Waffe verweigern wollen.
(3)Die Anträge sind in folgenden Fällen, nach strenger Prüfung, zu genehmigen
-religiöse Gründe (vor allem bei angehenden Priestern oder Mönchen/Nonnen)
-Verlust eines Eltern- oder Geschwisterteils durch einen Krieg
-wenn bereits zwei Geschwister Wehrdienst leisten
-Härtefälle, bei denen das Ministerium entscheidet
(4)Der Antrag wird dem Verteidigungsministerium zugeschickt.

§5. Schlussbestimmungen
(1)Wehrersatzdienstleistende haben nach 3 Monaten Dienst den gleichen Eid wie Soldaten zu leisten.
(2)Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und setzt die Weisung zum Wehrersatzdienst außer Kraft.
#6
Nun?
#7
ein Vizepräsident der Duma:

Wenn es binnen 24 Stunden keine Wortmeldungen mehr gibt wird die Abstimmung eingeleitet.
#8
Wir können abstimmen.
#9
Abstimmen?
#10
Stimmen Sie für das Wehrersatzdienstgesetz in letztgenannter Form?
[_] Da
[_] Njet
[_] Wozderschanije

Dauer: 5 Tage oder erreichen der absoluten Mehrheit.
Geben sie ihre Stimmzahl an!
  


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