Ja, meinetwegen können wir abstimmen.
Jedoch sehe ich keinen Grund noch lebenden (aktiven) Personen die Ehre einer Verewigung zukommen zu lassen. Davon abgesehen daß eine solche Ehre dem Betroffenen schnell zu Kopf steigen könnte, ist Sinn und Zweck der Androijana sich berühmter Personen, die einen entscheidenden Beitrag für Andro geleistet haben, zu erinnern. Bei noch lebenden (aktiven) Personen besteht die Notwendigkeit einer Erinnerung nicht, da sie ja noch voll da sind.
Insofern lehne ich jegliche Änderung ab. Es wäre schön, wenn die Dems zu ihrem Wort stünden, in Anbetracht der Bedeutung dieses Themas einer nationalen Ruhmes- und Gedenkhalle, welche die Einheit und Souvernität unserer Nation kündet, diese Aussprache nicht zu politischen Klein-Klein nutzen und am Entwurf herummäkeln würden.
Ich bitte also um
sofortige Einleitung der Abstimmung.
Prolog
Die Rückbesinnung auf die eigene Geschichte ist eine der fundamentalen Dinge, die eine Gesellschaft prägen. Mit der Geschichte leben wir. Mit der Geschichte verbinden wir uns. Die Geschichte ist ein zentraler Knotenpunkt des Reichs. Sie ist der Anker, der auf einer stürmischen See das Boot festhält. Ein so großes Reich wie das unsere, das Meere und Kontinente umspannt, wird zusammengehalten durch eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Tradition. Und dies war nur möglich, weil ruhmreiche Männer und Frauen getrieben durch Weisheit, Tapferkeit, Gerechtigkeit und Besonnenheit die Geschicke des androischen Reiches von der Vergangenheit bis heute gelenkt haben.
Um diesen großartigen Männern und Frauen ein Denkmal zu setzen und sie zu verewigen, entschlossen wir uns, den Ahnen des Androischen Volkes zu huldigen und ließen die ANDROIJANA bauen, ein Gebäude für die Vergangenheit und Zukunft gleichermaßen, in dem den großen Männern und Frauen seit den ersten Tagen des Reichs die verdiente Ehre zukommen soll.
§ 1 Aufnahme
(1) Die Aufnahme in die ANDROIJANA erfolgt auf Vorschlag des Ministerrats oder der Duma unter folgenden Bedingungen.
1. Jeder androische Feldherr, der einen militärischen Sieg für das Reich errungen hat.
2. Jeder androische Staatsmann, der in Ausübung seines politischen Amtes sich im besonderen Maße für das androische Volk eingesetzt hat und einen entscheidenden Impuls in der Geschichte des Reichs gesetzt hat.
3. Des weiteren jeder androische Bürger, der einen nachhaltigen Beitrag zur Kultur und Geschichte des androischen Volkes beigetragen hat.
(2) Ein Anwärter auf die Aufnahme in die Ehrengedenkhalle darf nicht seine Würde als Androischer Bürger, durch Begehung einer nach den Strafgesetzen untersagten Tat, verloren haben.
§ 2 Zeitpunkt der Aufnahme
Die Aufnahme erfolgt erst nach dem Ableben des zur Aufnahme Bestimmten.
§ 3 Ausschluß
Ein Aufgenommener kann durch präsidialen Erlass mit Zustimmung der Duma und nur in besonderen Fällen, die eine weitere Ehrung des Betroffenen durch die Verewigung in der ANDROIJANA mit der Würde und Ehre des Reichs nicht vereinbaren lassen (Prokljatie istorii), aus der Ehrengedenkhalle wieder ausgeschlossen werden.
§ 4 Hohe Rat
(1) Über die Aufnahme entscheidet der Hohe Rat. Es setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Ministerrats, je einem Vertreter der Provinzen, sowie dem Zarentum Krolock.
(2) Dem Parlament steht bei den Entscheidungen über die Aufnahme mit 2/3 Mehrheit ein Vetorecht zu.
§ 5 Änderungsvorbehalt
(1) Die Aufnahmekriterien können jederzeit geändert werden.
(2) Aufgenomme, die unter die ursprünglichen Kriterien fielen, sind weiterhin aufgenommen und können nicht lediglich aufgrund der Änderung ausgeschlossen werden.