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Die Regierung teilt hiermit folgende gesetzliche Neuerungen mit.
Zum 25.5.2010 ist das Meldepflichtgesetz außer Kraft getreten. Bürger müssen d.h. nicht mehr ihre Anschriften und Wohnorte dem Bürgeramt mitteilen.
Dahingehend wurde das Staatsbürgerschaft geändert, dass nun alle Bürger dazu angehalten werden, ihre Adressen selbstständig aktuell in ihrem Pass (Profil) zu halten.
Weiterhin wurde das Geheimdienstgesetz und somit der GDA abgeschafft.
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Hiermit ergeht die Verordnung über die Fortführung und Beibehaltung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst, bis ein neues Gesetz die Regelung des alten Wehrpflichtgesetzes übernimmt.
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Abschnitt II
§1. Zivildienst
(1)Bürger die in Abschnitt I §2. die Tauglichkeit zwischen WT 1 bis 3 haben, sind für den Zivildienst geeignet.
(2)Der Zivildienst dauert 10 Monate.
(3)Der Zivildienst ist eine nicht militärische Art der Wehrpflicht.
(4)Die Zivildienstleistenden unterstehen dem Sozialministerium.
(5)Sie leisten ihren Dienst in Sozialen oder Kulturellen Einrichtungen.
(6)Sollten sie binnen 2 Monate nach ihrer Einberufung keine Stelle gefunden haben, so bekommen sie eine zugewiesen.
(7)Die Verweigerung der Arbeit ist eine Straftat.
(8)Zivildienstleistende sind nach Beendigung ihre Dienstzeit in der Reserve und dürfen im Kriegsfall auch nur für den Sozialenbereich eingesetzt werden.
(9)Zivildienstleistende unterstehen dem Sozialministerium.
§2. Besoldung
(1)Zivildienstleistende erhalten, insofern die zuhause wohnen und keine Wohnung gestellt bekommen, 6 ARW, ansonst 5 ARW täglich.
(2)Zum Dienstende erhalten sie eine einmalige Zahlung von 400 ARW.
§3. Kriegsdienstverweigerung
(1)Um den Zivildienst antreten zu können muss man zuerst einen Kriegsdienstverweigerungsantrag (KDVA) stellen.
(2)Dieser Antrag sollte eine Begründung beinhalten, z.B. aus Erfahrungs- oder Gewissensgründen.
(3)Die Anträge sind in allen Fällen zu erlauben, es sei denn es fehlt eine genaue Begründung zur Verweigerung.
(4)Der Antrag wird dem Kriegsministerium zugeschickt.
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Koskow den 17. Juni 2010
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Hiermit wird folgende Verordnung durch den Ministerialrat der Föderale Republik Andro in Kraft gesetzt:
§1. Anhebung der Mannstärke der Polizei
a)Mit der Verkündung dieser Uka soll die Mannschaftsstärke der Polizei der Republik von 500.000 auf 1.000.000 Man, d.h. um 500.000 angehoben werden.
b)Mit einer Anwerbung und Ausbildung der neuen Kräfte ist gemäß Ordnungsgesetz sofort zu beginnen.
§2. Verteilung der neuen Einheiten
a)Die neu ausgebildeten Beamten sind landesweit vom Landespolizeipräsidium auf die Provinzdirektionen nach Dringlichkeit und Bedarfzu verteilen.
b)Weiterhin sind 50.000 neue Polizisten entlang der Grenze zum Grenzschutz abzukommandieren.
c)Die Küstenwache und Wasserschutzpolizei erhält eine Verstärkung von 50.000 Mann.
d)Der Schutzpolizei der Provinzen sind 200.000 Mann zu kommen zu lassen, der der Republik 50.000 Beamte.
e)100.000 Mann sind der Kriminalpolizei zu übergeben.
f)Das Ordnungsamt erhält 50.000 Beamte.
Koskow den 12. Juli 2010
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Seit wann ist das Außenministerium für die Polizeistärke zuständig?
Und was für ein Widerspruch, das Militär abrüsten und die Polizei gleichzeitig erhöhen. Anstatt gegen die äußeren Feinde zu rüsten, rüstet diese noch amtierende Regierung lieber gegen die eigenen Bürger.
Im übrigen kritisiere ich dieses Vorgehen, in den Resttagen der Regierungszeit noch schnell einige einschneidende Änderungen durchzuboxen.
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1. war das angekündigt
2. bin ich der Ministerpräsident und, da der Innenminister derzeit nicht da ist, habe ich auch für sein Ressort eben diese Verordnung veröffenlticht.
3. war es eine Verordnung des gesamten Ministerrats, nicht eines Ministeriums
4. nicht gegen die Bürger, aber 500.000 Polizisten können kein Land von der Fläche Andros mit 142 Mio. Bürgern schützen und überwachen
5. Und wenn ich 10 Sekunden vorher etwas verordne, es ist legal. Sie und ihre Partei haben auch so manches kritikwürdigeDing gedreht, ich sage nur Iwan Godunow.
Könnten sie mir außerdem mal die "äußeren Feinde" nennen, gegen die wir rüsten sollen?
Wir haben weder Feinde noch einen Grund für eine riesige Armee.
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zu 2+3) und warum wird das dann das Dekret vom Außenministerium in Person des Außenministers unterzeichnet, wo doch eindeutig die Zuständigkeit nicht gegeben ist.
zu 4) sie räumen also ein, daß 500 000 Polizisten für ein Land der Größe Andros vollkommen unterrepräsentiert sind? was soll dann dieser Erlass?
zu 5) das ist eine Frage des politischen Stils. Politik soll auch BEständigkeit schaffen, etwas, das sie nicht kapieren. Es ist in höchsten Maße zweifelhaft bereits nach der Wahl in der sog. "lame duck"-Periode Entscheidungen herbeizuführen, die uU durch die neue Regierung wieder rückgängig gemacht werden könnten.
Zum einen setzen Sie die neue Regierung ungebührlich unter Druck und gefährden Stabilität und Rechtssicherheit, indem ein Erlass nach wenigen Tagen wieder zurückgenommen wird, weil er zB nicht der MAxime der kommenden Regierung entspricht.