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Die Duma beschloss folgenden Vertrag.
Freundschaftsvertrag
zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro
§1 Allgemeines:
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen streben hiermit diplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.
§2 Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Föderalen Republik Andro und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.
§3 Frieden und Sicherheit
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.
§4 Botschaften
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Territorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
§5 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, ausser er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung an den Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, wobei diese Zeit dazu genützt werden sollte, um herrschende zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.
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Die Duma schaffte das Meldepflichtgesetz ab.
EDIT: Bei der Abstimmung gab es einen Fehler. Das absolute Mehr wurde nicht erreicht und somit wird das Meldepflichtgesetz nicht abgeschafft. Das Gesetz nicht auflösen.
*so* siehe hier *so*
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*so* ACHTUNG! Bitte ganz unten lesen! *so*
Die Duma beschloss die Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Staatsbürgerschaftsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung, die Rechte und Pflichten sowie die ruhende Staatsbürgerschaft.
§1. Einbürgerung
(1)Die Einbürgerung wird durch das Staatsbürgerschaftsamt, welches dem Innenministerium untersteht, geleitet.
(2)Folgende Daten müssen angegeben werden:
-Vorname
-Vatersname
-Nachname
-Geburtstag
-Geburtsort
-Adresse (Ort, Straße, Hausnummer)
-HID/NID
-andere Staatsbürgerschaften
- Religion (fakultativ)
(3)Man ist sofort Staatsbürger.
(4)Das Innenministerium führt und aktualisiert stets eine Liste der Bürger.
(5)Wer sich in Andro einbürgern will, muss einen Eid auf die Verfassung leisten. Ebenso muss er diese gelesen haben und diese einhalten.
(6)Der Eid lautet: “Ich, Name, schwöre hiermit feierlich, dass ich der Verfassung, dem Volk und dem Land Andro meine ewige Treue schwöre. Ich gelobe meine Heimat gegen alle inneren und äußeren Feinde zu verteidigen. Ich gelobe die Demokratie zu fördern und mich aktiv in das Arbeitsleben Andos einbringe”
(7)Eidbruch ist keine Strafe.
(8)Das Innenministerium kann eine Einbürgerung verweigern, wenn dazu ein Grund besteht, z.B. Terrorismus, verfassungsfeindliche Tendenzen.
(9)Personen deren Einbürgerung verweigert wurde, können vor Gericht ziehen und die Einbürgerung gerichtlich einklagen.
§2. Rechte und Pflichten
(1)Jeder Bürger der Föderalen Republik Andro hat alle Rechte und Pflichten die ihm durch die Verfassung und Gesetze des Landes gegeben sind.
(2)HIDs haben das aktive und passive Wahlrecht, NIDs das passive auf nationaler Ebene, wenn die HID kein Amt inne hat.
(3)Jeder Bürger hat die staatsbürgerliche Pflicht die Verfassung zu wahren.
(4)Jeder Staatsbürger kann neben der androischen unter bestimmten Bedinungen nur noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Dies ist dem Innenministerium mitzuteilen.
(5)Nur Staatsbürger können höhere Beamtemposten oder Staatsämter auf Republikebene und Provinzebene begleiten.
(6)Jeder Bürger hat seine Provinz und seinen Wohnort (Straße, Hausnummer, Ort) stehts aktuell zu halten. Der Wohnort muss im Profil einsehbar sein.
§3.Ausbürgerung
(1)Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2)Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3)Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch Staatenlos wird.
§4. Inaktivität
(1).Das Innenministerium entzieht inaktiven Bürgern nach 2 Monaten das Wahlrecht.
(2) Der Bürger fällt dann in die Kategorie eines IID (Inaktive ID -> "AufReisen"). IIDs sind nach wie vor Staatsbürger aber ohne das Wahlrecht.
(3)IIDs müssen sich im Einbürgerungsamt melden, sollten sie wieder aktiv werden.
§5. sonstiges
Das Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft und ersetzt das Alte.
EDIT: Bei der Abstimmung gab es einen Fehler. Das absolute Mehr wurde nicht erreicht und somit die Änderungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes verworfen. Dieses Gesetz bitte nicht verkünden.
*so* siehe hier *so*
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Die letzten beiden Dumabeschlüsse muss ich korrigieren. Bei der Abstimmung ist mir ein Fehler unterlaufen.
*so* siehe editierte Beiträge *so*
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Die Duma beschloss, dass das Geheimdienstgesetz sowie das Meldepflichtgesetz abgeschafft werden.
Weiter beschloss die Duma die neue Version des Staatsbürgerschaftsgesetzes.
Staatsbürgerschaftsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Einbürgerung, die Rechte und Pflichten sowie die ruhende Staatsbürgerschaft.
§1. Einbürgerung
(1)Die Einbürgerung wird durch das Staatsbürgerschaftsamt, welches dem Innenministerium untersteht, geleitet.
(2)Folgende Daten müssen angegeben werden:
-Vorname
-Vatersname
-Nachname
-Geburtstag
-Geburtsort
-Adresse (Ort, Straße, Hausnummer)
-HID/NID
-andere Staatsbürgerschaften
- Religion (fakultativ)
(3)Man ist sofort Staatsbürger.
(4)Das Innenministerium führt und aktualisiert stets eine Liste der Bürger.
(5)Wer sich in Andro einbürgern will, muss einen Eid auf die Verfassung leisten. Ebenso muss er diese gelesen haben und diese einhalten.
(6)Der Eid lautet: “Ich, Name, schwöre hiermit feierlich, dass ich der Verfassung, dem Volk und dem Land Andro meine ewige Treue schwöre. Ich gelobe meine Heimat gegen alle inneren und äußeren Feinde zu verteidigen. Ich gelobe die Demokratie zu fördern und mich aktiv in das Arbeitsleben Andros einbringe”
(7)Eidbruch ist keine Strafe.
(8)Das Innenministerium kann eine Einbürgerung verweigern, wenn dazu ein Grund besteht, z.B. Terrorismus, verfassungsfeindliche Tendenzen.
(9)Personen deren Einbürgerung verweigert wurde, können vor Gericht ziehen und die Einbürgerung gerichtlich einklagen.
§2. Rechte und Pflichten
(1)Jeder Bürger der Föderalen Republik Andro hat alle Rechte und Pflichten die ihm durch die Verfassung und Gesetze des Landes gegeben sind.
(2)HIDs haben das aktive und passive Wahlrecht, NIDs das passive auf nationaler Ebene, wenn die HID kein Amt inne hat.
(3)Jeder Bürger hat die staatsbürgerliche Pflicht die Verfassung zu wahren.
(4)Jeder Staatsbürger kann neben der androischen unter bestimmten Bedinungen nur noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen. Dies ist dem Innenministerium mitzuteilen.
(5)Nur Staatsbürger können höhere Beamtemposten oder Staatsämter auf Republikebene und Provinzebene begleiten.
(6)Jeder Bürger hat seine Provinz und seinen Wohnort (Straße, Hausnummer, Ort) stehts aktuell zu halten. Der Wohnort muss im Profil einsehbar sein.
§3.Ausbürgerung
(1)Niemandem kann die Staatsbürgerschaft Andros entzogen werden.
(2)Die Staatsbürgerschaft erlicht nur durch Tod oder Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft die mit der Abgabe der androischen eingeht.
(3)Niemand kann ausgebürgert werden, wenn er dadurch Staatenlos wird.
§4. Inaktivität
(1).Das Innenministerium entzieht inaktiven Bürgern nach 2 Monaten das Wahlrecht.
(2) Der Bürger fällt dann in die Kategorie eines IID (Inaktive ID -> "AufReisen"). IIDs sind nach wie vor Staatsbürger aber ohne das Wahlrecht.
(3)IIDs müssen sich im Einbürgerungsamt melden, sollten sie wieder aktiv werden.
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Sucht den Ort der Vereidigung.
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Zitat:Original von Benno Ignaszewski
Sucht den Ort der Vereidigung.
Ist in der Zarenalle im Regierungsviertel
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[brief_aa]
Freundschaftsvertrag
zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und der Föderalen Republik Andro
§1 Allgemeines:
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen streben hiermit diplomatische Beziehungen und eine friedliche Zusammenarbeit an.
(2) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die Diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "gut" ein.
§2 Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Föderalen Republik Andro und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.
§3 Frieden und Sicherheit
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, Paramilitärische oder Geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Beide Staaten sind angehalten humanitäre Hilfe zu leisten, wenn der jeweils andere Staat dies im berechtigten Fall verlangt.
§4 Botschaften
(1) Die Föderale Republik Andro und das Kaiserreich Dreibürgen stimmen dem Austausch von Botschaftern zu. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen politische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.
(2) Beide Staaten ermöglichen die Einrichtung von Botschaften ihres Vertragspartners im eigenen Lande. Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet und Territorium des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten.
§5 Gültigkeit und Kündigung
(1) Dieser Vertrag ist ab dem Zeitpunkt der Ratifizierung zeitlich unbegrenzt gültig, ausser er wird von einem oder beiden Vertragspartnern gekündigt.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vertrag kann nur mit schriftlicher Begründung an den Vertragspartner gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche, wobei diese Zeit dazu genützt werden sollte, um herrschende zwischenstaatliche Konflikte zu lösen.
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